Tarifvertrag
Hunkemöller zahlt nach dem für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag. Natürlich werden somit Zuschläge für Arbeit nach 20 Uhr und Sonn/-Feiertagen gezahlt. Zuschläge für Arbeitszeit zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr gibt es laut Tarifvertrag nicht.
NEIN
Nur Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Inventuren ebenfalls Sonntags
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