Während der Probezeit haben Sie einen Urlaubsanspruch von zwei Werktage pro Monat (gemäß des Bundesurlaubsgesetzes). Im Anschluss daran erhöht sich der Urlaubsanspruch mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 30 Tage.
29 tage Urlaub
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