Ich konnte nach der Geburt meiner 2 Kinder nicht in den 2-fach Schichtbetrieb weiter arbeiten, da mein damaliger Ehemann auch im Schichtdienst (3-Schicht). Änderungen der Arbeitszeiten waren zu der Zeit nicht möglich, da kein Sonderfall bestand. Resultat: Aufhebungsvertrag aufgrund der Kindererziehung. Andere Möglichkeiten hätten angeboten werden müssen!
Für mich ist der Zug leider abgefahren, aber vll hat sich dieses Problem auch in den letzten Jahren gebessert. Ich hätte ansonsten nie um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
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