Was sind gesetzliche Feiertage?
In Deutschland werden die Feiertage von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Die einzige Ausnahme bildet der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der bundesweit als Nationalfeiertag gilt. Darüber hinaus gibt es acht weitere gesetzliche Feiertage, die in allen 16 Bundesländern begangen werden: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag sowie der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Die staatlich anerkannten Feiertage sind gemeinsam mit allen Sonntagen „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt (Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG). Daneben gibt es noch weitere Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gelten, etwa Fronleichnam, der Internationale Frauentag oder Allerheiligen.
Darf man an Feiertagen arbeiten?
Laut § 9 Absatz 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer*innen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Allerdings sieht das Arbeitszeitgesetz einige Ausnahmen von dieser strengen Regelung vor:
- In Unternehmen mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb im Anschluss für 24 Stunden ruht (§ 9 Absatz 2 ArbZG).
- Für Kraftfahrer*innen und Beifahrer*innen kann der Beginn der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden (§ 9 Absatz 3 ArbZG).
- § 10 ArbZG enthält weitere Ausnahmen für bestimmte Institutionen, darunter Not-, Rettungs- und Sicherheitsdienste, Gaststätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Nachrichtenagenturen, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, Bäckereien und das Gesundheitswesen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine abschließende Aufzählung handelt. Je nach Bundesland kann das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ausnahmen zulassen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erkundigen, ob die geplante Feiertags- oder Sonntagsarbeit auch tatsächlich erlaubt ist. Darüber hinaus können bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag einer Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen entgegenstehen.
Ist ein Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit erforderlich?
Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen steht den Beschäftigten ein Ausgleich zu. Gemäß § 11 Absatz 1 ArbZG müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Zusätzlich erhalten Ihren Mitarbeiter*innen einen Freizeitausgleich für die geleistete Sonn- oder Feiertagsarbeit:
- Für Sonntagsarbeit muss ein Feiertag innerhalb der nächsten zwei Wochen freigegeben werden.
- Der Ersatzruhetag für Feiertagsarbeit an einem Werktag kann innerhalb der folgenden acht Wochen gewährt werden.
Ein finanzieller Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem können Arbeitgeber durch Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur Zahlung von Zuschüssen verpflichtet sein.
Muss das Gehalt an Feiertagen weitergezahlt werden?
Wenn die Arbeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, darf diese Tatsache keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Arbeitgeber müssen gemäß § 2 Absatz 1 EntgFG das Gehalt zahlen, das ihre Beschäftigten ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten. Der Anspruch gilt allerdings nur für Mitarbeiter*innen, die an dem besagten Feiertag auch tatsächlich gearbeitet hätten. Diese Regelung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Feiertag auf einen arbeitsfreien Sonntag fällt.
Welche Feiertagsregelungen gelten bei Remote-Arbeit?
Egal ob sich Ihre Mitarbeiter*innen auf einer kurzen Dienstreise oder einer längeren Workation im Ausland befinden, ob sie entsendet wurden oder im Homeoffice in einem anderen Bundesland arbeiten, maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertagsregelungen am tatsächlichen Arbeitsort Ihrer Beschäftigten. Sitzt Ihr Unternehmen beispielsweise in Hamburg, müssen Sie einer Außendienstmitarbeiterin in München an Fronleichnam freigeben, während ihre Kolleg*innen in der Geschäftszentrale ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen. Wenn Remote-Arbeit in Ihrem Unternehmen zum Alltag gehört und die Beschäftigten ihre Aufgaben abwechselnd von zu Hause aus, am Betriebssitz oder unterwegs erledigen, sollten Sie explizite Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festlegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Falls sich Ihre Mitarbeiter*innen häufig auf internationalem Parkett bewegen, können Sie sich auf der Plattform Germany Trade & Invest über die gesetzlichen und religiösen Feiertage in mehr als 160 Ländern informieren.
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Was gilt bei ausländischen Feiertagen?
Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Vorteile von Diversity Management und einer vielfältigen Belegschaft für ihr Unternehmen. Dazu gewinnt internationales Recruiting in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung. Doch was müssen Arbeitgeber beachten, wenn beispielsweise Muslime am Zuckerfest freinehmen möchten? Grundsätzlich gelten auch für ausländische Mitarbeiter*innen nur die deutschen Feiertage. Falls Ihre internationalen Beschäftigten an einem Feiertag aus ihrem Heimatland nicht arbeiten möchten, müssen sie gegebenenfalls Urlaub nehmen oder sich anderweitig freistellen lassen. Zu diesem Zweck kann beispielsweise unbezahlter Sonderurlaub für den Besuch einer religiösen Veranstaltung beantragt werden. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind, kann sich Ihre Großzügigkeit bei der Auslegung der Feiertagsregelungen auszahlen und nachhaltig auf Ihr Employer Branding einzahlen.
Warum sind regelmäßige Auszeiten für Arbeitnehmer*innen wichtig?
Regelmäßige Auszeiten sind im Berufsleben von großer Bedeutung, da sie viele positive Effekte auf die körperliche, emotionale und mentale Gesundheit am Arbeitsplatz haben können. Hier sind einige Gründe, warum solche Pausen so wichtig sind:
Erholung und Regeneration
Arbeitnehmer*innen benötigen Auszeiten, um sich von den Belastungen des Berufsalltags zu erholen, Stress abzubauen und neue Energie zu tanken. Mitarbeitende, die ihren Arbeitstag für kurze Entspannungs- oder Bewegungseinheiten unterbrechen, kehren mit frischer Energie zu ihren Aufgaben zurück und können ihr physisches und psychisches Wohlbefinden nachhaltig verbessern.
Burnout-Prävention
Die negativen Auswirkungen von Stress können sich in Kombination mit einer übermäßigen Arbeitsbelastung ohne ausreichende Auszeiten schnell zum Gesundheitsrisiko entwickeln und hohe Ausfallkosten verursachen. Regelmäßige Erholungspausen spielen also auch bei der Burnout-Prävention eine wichtige Rolle.
Leistungssteigerung
Unter fehlenden Regenerationsphasen können die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter*innen leiden. Oft genügt schon eine kurze Pause, um die Motivation zu verbessern und Ihre Beschäftigten zu neuem Engagement anzuspornen. Die wiedergewonnene Einsatzbereitschaft macht sich in vielen Fällen auch bei der Qualität der Arbeitsergebnisse bemerkbar.
Förderung der Kreativität
Arbeitnehmer*innen mit einer ausgeglichenen Work-Life-Balance beschäftigen sich neben ihrer Berufstätigkeit auch mit anderen Aktivitäten. Dadurch entsteht Raum für neue Perspektiven, kreative Lösungsansätze und innovative Ideen, während die Gefahr der Betriebsblindheit abnimmt.
Wie profitieren Unternehmen von ausgeruhten Mitarbeiter*innen?
Starkes Engagement für das Wohlbefinden von Mitarbeiter*innen zahlt sich aus. Denn wenn Ihre Beschäftigten ausgeglichen, gesund und motiviert ihrer Tätigkeit nachgehen, wird sich das in den meisten Fällen auch unmittelbar auf das Wachstum und den Erfolg des gesamten Unternehmens auswirken. Eine ausgeruhte Belegschaft kann unter anderem die folgenden positiven Nebeneffekte mit sich bringen:
Erhöhte Produktivität
Entspannte Mitarbeiter*innen können sich oft besser konzentrieren und neigen zu weniger Fehlern als ihre überarbeiteten Kolleg*innen. Sie verfügen über die nötige Motivation und Energie, um ihre Aufgaben schnell und effizient zu erledigen. Auf diese Weise lässt sich die Leistung des gesamten Unternehmens steigern.
Verbesserte Arbeitsqualität
Ausreichende Erholungspausen sind eine wichtige Voraussetzung für Genauigkeit und Sorgfalt. Je gründlicher und gewissenhafter Ihre Beschäftigten arbeiten, desto bessere Resultate erzielen sie. Und mit der Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen steigt in der Regel auch die Zufriedenheit Ihrer Kundschaft.
Geringere Fehlzeiten
Ausgeruhte Mitarbeiter*innen sind oft weniger anfällig für Krankheiten, was zu einer Verringerung der Fehlzeiten und der damit verbundenen Kosten führen kann. Wer sich bei der Arbeit wohlfühlt, ist häufig auch weniger wechselbereit. So lassen sich durch flexible Arbeitszeitregelungen und regelmäßige Pausen sogar Kündigungen und übermäßige Mitarbeiterfluktuation verhindern.
Stärkere Mitarbeiterbindung
Wenn Unternehmen die hohe Bedeutung von Erholung und regelmäßigen Auszeiten anerkennen und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Work-Life-Balance ergreifen, werden sie dafür üblicherweise mit zufriedenen Beschäftigten belohnt, die ihren Arbeitgebern langfristig die Treue halten. Angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels entwickelt sich Mitarbeiterbindung immer mehr zum wettbewerbsentscheidenden Erfolgsfaktor.
Höhere Arbeitgeberattraktivität
Unternehmen, die sich aktiv um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter*innen kümmern, erzielen nicht nur Pluspunkte in der Außenwirkung gegenüber potenziellen Kund*innen, sondern werden auch bei Fachkräften als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen. Ein stimmiges Employer Branding bringt Erfolge im Recruiting und zieht neue Talente an, da Jobsuchende zunehmend Wert auf eine gesunde Arbeitsumgebung legen.
Indem Arbeitgeber ihren Beschäftigten Auszeiten gewähren, die über die gesetzlichen Pausenregelungen und Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsarbeit hinausgehen, entsteht eine Unternehmenskultur, die neben den betrieblichen Anforderungen auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen in ausreichendem Umfang berücksichtigt. In dieser Balance liegt nicht nur der Schlüssel zu einer nachhaltigen und harmonischen Arbeitsbeziehung, sondern auch zu dauerhaftem Geschäftserfolg.