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Ausbildung: Leitfaden für Arbeitgeber

Unsere Mission

Die Arbeitgeber-Ressourcenbibliothek von Indeed unterstützt Unternehmen beim Recruiting und bei der Verwaltung ihrer Mitarbeiter*innen. In über 15.000 Artikeln in 6 Sprachen bieten wir Strategieratschläge, Anleitungen und Best Practices, um Unternehmen beim Recruiting und der Bindung passender Mitarbeiter*innen zu unterstützen.

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Sie denken darüber nach, in Ihrem Unternehmen Nachwuchskräfte auszubilden und möchten wissen, welche Voraussetzungen dafür nötig sind? Sie fragen sich, ob sich die Investition in eine Ausbildung überhaupt auszahlt? Vielleicht haben Sie bereits Erfahrung als Ausbildungsbetrieb gesammelt und sind auf der Suche nach neuen Bewerber*innen für das nächste Lehrjahr? Im folgenden Leitfaden finden Arbeitgeber Antworten auf sämtliche Fragen zum Thema Berufsausbildung.

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Was ist eine Ausbildung?

Im Rahmen einer Ausbildung werden berufsspezifische Fertigkeiten und Fachwissen durch dazu berechtigte Einrichtungen vermittelt, darunter staatliche Schulen, Hochschulen oder private Unternehmen.

 

Die in Deutschland bekannteste Form der Berufsausbildung ist die duale Ausbildung, die eine praktische Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb mit theoretischem Unterricht an der Berufsschule kombiniert. Aktuell gibt es in Deutschland über 320 erkannte Ausbildungsberufe in Industrie und Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der Seeschifffahrt und in freien Berufen. Von den über 678.000 jungen Menschen, die im Jahr 2021 ins Berufsleben starteten, entschied sich knapp eine halbe Million für eine Ausbildung im dualen System.

Welche Gesetze regeln die duale Ausbildung?

Sämtliche Rahmenbedingungen dualer Ausbildungen sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Azubis sind im Berufsbildungsgesetz festgelegt. In Handwerksbetrieben gelten die speziellen Regelungen der Handwerksordnung. Darüber hinaus sind für minderjährige Auszubildende die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Welche Unternehmen dürfen ausbilden?

Ausbilden dürfen prinzipiell sowohl Personen, Firmen und Personengesellschaften als auch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts.

 

Ob sich Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte eignet, muss je nach Branche von den zuständigen Kammern festgestellt werden. Für die Entscheidung ausschlaggebend sind vor allem drei Faktoren:

 

  • Geeignete Ausbilder*innen: Die Unterstützung der Azubis durch eine persönlich und fachlich geeignete Kraft muss gewährleistet sein. Ausbilder*innen benötigen üblicherweise selbst eine abgeschlossene Ausbildung in dem entsprechenden Beruf. Darüber hinaus ist ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildereignungsprüfung Pflicht. Je nach Branche müssen unter Umständen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise im Handwerk, wo in der Regel nur Personen mit Meistertitel die Ausbildung übernehmen dürfen.
  • Ausstattung: Ihr Betrieb muss über die für die Berufsausübung nötigen Einrichtungen und Maschinen verfügen. Falls die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang in Ihrem Unternehmen vermittelt werden können, sind auch Verbundausbildungen mit anderen Betrieben oder Bildungseinrichtungen möglich.
  • Fachkräfte-Azubi-Verhältnis: Die Anzahl der Fachkräfte und Lehrlinge muss ausgewogen sein, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten. In der Regel sind zwei bis drei Fachkräfte pro Ausbildungsplatz ausreichend.

Unternehmen, die ohne Eignung ausbilden, müssen mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 EUR rechnen.

Was steht im Ausbildungsvertrag?

Rechtlich bindende Ausbildungsverträge erfordern die Schriftform und müssen bestimmte Mindestangaben enthalten, die in § 11 BBiG in allen Einzelheiten aufgelistet sind. Welche Regelungen nicht im Ausbildungsvertrag stehen dürfen, erfahren Sie in § 12 BBiG.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Bei minderjährigen Azubis ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen nötig. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, das Ausbildungsverhältnis bei den zuständigen Kammern bzw. Regierungspräsidien ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen.

 

Dabei ist für Auszubildende unter 18 Jahren eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen. Nach dem ersten Ausbildungsjahr muss eine Nachuntersuchung erfolgen, um gesundheitliche Schäden durch die Tätigkeit auszuschließen.

 

 

Welche Inhalte müssen während der Ausbildung vermittelt werden?

Die bundeseinheitlichen Standards für alle anerkannten Ausbildungsberufe sind in sogenannten Ausbildungsordnungen festgelegt. Sämtliche Ausbildungsordnungen können Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung einsehen.

 

Dort erhalten Sie Informationen zu:

 

  • Dauer der Ausbildung: Die meisten Ausbildungen nehmen zwischen zwei und dreieinhalb Jahre in Anspruch.
  • Berufsbild: Welche beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln?
  • Ausbildungsrahmenplan: Wie sollte die Ausbildung sachlich und zeitlich gegliedert werden?
  • Prüfungsanforderungen: Welche Mittel sind vom Betrieb zur Verfügung zu stellen? Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Azubis übrigens auch zu den Prüfungen anmelden und für die Gebühren aufkommen.

Generell gilt: Die Berufsausbildung ist so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Sie dürfen den Azubis nur sachgemäße Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind. Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Arbeitsstoffe müssen Sie kostenlos zur Verfügung stellen. Am Ende der Ausbildung sind Sie zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet.

Welche Vergütung erhalten Azubis?

Sie müssen Ihren Azubis eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigt. Je nach Branche ergibt sich die Höhe entweder aus geltenden Tarifverträgen oder aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung für Auszubildende.

 

Der Vergütungsanspruch für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu begleichen. Gehalt gibt es auch für die Zeiten an der Berufsschule und während der Prüfungsphasen. Bei krankheitsbedingten Ausfällen sind Sie als Arbeitgeber bis zu sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Wie viel Urlaub bekommen Azubis?

Für die Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen müssen Sie Ihre Lehrlinge freistellen. Solche Fehlzeiten haben keine Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch.

 

Der gesetzliche Mindesturlaub für jugendliche Auszubildende ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und beträgt je nach Lebensalter gestaffelt zwischen 25 bis maximal 30 Werktage. Für Erwachsene sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Jahresurlaub von mindestens vier Wochen vor. Unter Umständen gewähren tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen noch mehr Urlaubstage.

Sind Kündigungen während der Ausbildung möglich?

Während der höchstens viermonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von allen Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen und ohne das Einhalten bestimmter Fristen schriftlich gekündigt werden.

 

Nach der Probezeit können Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis nur aus schwerwiegenden Gründen fristlos kündigen, wie beispielsweise bei häufig unentschuldigtem Fehlen oder Diebstahl. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Verstoßes erfolgen. Darüber hinaus ist für verhaltensbedingte Kündigungen meist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

 

Ihre Azubis haben im Gegensatz zu Ihnen als Arbeitgeber übrigens auch das Recht zu einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen.

 

Wenn beide Seiten einverstanden sind, kommt unter Umständen auch ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung infrage.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Mit rund 70 % ist die Übernahmequote nach der Ausbildung sehr hoch. Wenn eine Weiterbeschäftigung von beiden Seiten gewünscht ist, darf das frühestens sechs Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses vereinbart werden.

Warum lohnt sich eine Ausbildung für Arbeitgeber?

Momentan bilden knapp 20 % der Betriebe in Deutschland Lehrlinge aus und investieren jedes Jahr etwas mehr als 20.000 EUR pro Azubi. Trotz dieser Kosten lohnt sich die Investition in den Nachwuchs aus mehreren Gründen:

 

  • Mit der Vergabe von Ausbildungsplätzen verhindern Sie Nachwuchsmangel und sichern den Fortbestand Ihres Betriebs.
  • Langfristig schaffen Sie sich einen festen Stamm von Mitarbeitenden, die sich von Anfang an mit dem Unternehmen identifizieren.
  • Indem Sie bereits während der Ausbildung betriebsspezifische Kenntnisse vermitteln, bereiten Sie Ihre Azubis gezielt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens vor. Das Risiko für Fehlbesetzungen nimmt ab.
  • Durch eine spätere Übernahme Ihrer Azubis sparen Sie sich die hohen Kosten für externe Personalbeschaffung und das Onboarding neuer Mitarbeiter*innen.
  • Rund 28 % der Azubis erwirtschaften noch vor dem Abschluss Nettoerträge für ihre Arbeitgeber.

Überzeugt? Dann erfahren Sie jetzt, wie Sie die passenden Bewerber*innen für Ihren Ausbildungsbetrieb finden.

Tipps für eine erfolgreiche Azubisuche

Ende September 2021 waren deutschlandweit 63.200 Ausbildungsstellen unbesetzt. Das zwölfte Jahr in Folge überstieg die Zahl der Ausbildungen die Bewerbungen, auf vier Kandidat*innen kamen rund fünf Ausbildungsangebote.

 

Damit die Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb nicht frei bleiben, haben wir ein paar Ideen zusammengestellt, wie Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Stellenanzeigen für Ausbildungen erhöhen können:

 

Vereinfachen Sie den Bewerbungsprozess

Verkürzen Sie die Bewerbung für Ausbildungen auf das absolute Minimum an notwendigen Infos – ohne Lebenslauf, Zeugnisse und langes Anschreiben. Setzen Sie auf direkte Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder sogar WhatsApp. Doch Vorsicht: Je weniger formelle Hürden die Bewerbung für Ausbildungen erschweren, desto gründlicher sollten Sie die tatsächliche Eignung der Kandidat*innen im Vorstellungsgespräch überprüfen.

 

Nutzen Sie das Internet als Plattform

Sprechen Sie die Generation der Digital Natives dort an, wo sie unterwegs ist – online. Richten Sie auf Ihrer Website einen Karrierebereich ein, wo sich Interessent*innen mit wenigen Klicks bewerben können. Formular ausfüllen, gewünschte Dateien hochladen, fertig. Achten Sie darauf, dass technisch alles einwandfrei funktioniert, damit die Bewerber*innen den Prozess nicht vorzeitig abbrechen. Darüber hinaus sollten Sie ein authentisches Social-Media-Profil für Ihr Unternehmen entwickeln und Stellenanzeigen für Ausbildungen in den sozialen Netzwerken schalten.

 

Machen Sie Schulen und Eltern zum Partner

Organisieren Sie Infoveranstaltungen für zukünftige Schulabgänger*innen und ermöglichen Sie Praktika, Ferienjobs und Schnuppertage in Ihrem Unternehmen. Auch über klassische Werbemittel wie Plakate oder eine Anzeige in der Schülerzeitung können Sie nachdenken. Oder Sie treten als Sponsor der nächsten Sportveranstaltung oder Klassenfahrt in Erscheinung und erhöhen so die Aufmerksamkeit bei potenziellen Bewerber*innen.

 

Sprechen Sie eine breite Zielgruppe an

Bei der Bewerbung für eine Ausbildung ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich. Sie als Arbeitgeber entscheiden, wem Sie eine Chance geben möchten. Noten lassen nicht in jedem Fall eindeutige Rückschlüsse auf die Eignung zu, sodass es sich durchaus lohnen kann, auch schwächere Schulabgänger*innen ins Bewerbungsgespräch einzuladen. Ihre Chancen bei der oft anspruchsvollen Zielgruppe der Abiturient*innen dagegen erhöhen Sie, wenn Sie neben der klassischen Ausbildung auch ein duales Studium oder eine Kombination von Aus- und Fortbildung plus Ausbilderschein anbieten.

 

Auch räumlich sollten Sie Ihre Suche erweitern, indem Sie beispielsweise auf überregionalen Azubimessen weiter entfernt lebende Interessent*innen ansprechen.

 

Gehen Sie ungewöhnliche Wege

Haben Sie schon etwas von Azubi-Speed-Dating gehört? Solche Events eignen sich optimal zum schnellen Kennenlernen und werden häufig sogar kostenfrei von Kammern, örtlichen Arbeitsagenturen oder Wirtschaftsförderungen durchgeführt. Ein ebenso spannender neuer Trend ist Recruitainment. Um das Bewerbungserlebnis spannender zu gestalten, werden unterhaltende Elemente eingebaut, wie beispielsweise Online-Spiele zur Berufsorientierung, interaktive Recruiting-Events mit Unterstützung von Virtual Reality oder Assessment-Center mit Simulationscharakter.

 

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, mit einem gelungenen Marketing rücken Sie die Stellenanzeigen für Ihre Ausbildung ins rechte Licht und erhöhen die Chance auf geeignete Bewerbungen.

 

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Three individuals are sitting at a table with a laptop, a disposable coffee cup, notebooks, and a phone visible. Two are facing each other, while the third’s back is to the camera. The setting appears to be a bright room with large windows.

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