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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Verantwortung und gesetzliche Bestimmungen

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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beschreibt die Verantwortung von Unternehmer*innen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In diesem Artikel finden Sie Informationen zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen, den verschiedenen Bereichen der Fürsorgepflicht sowie konkrete Schritte, wie Sie Pflichtverletzungen vermeiden können.

Kurz zusammengefasst: 

  • Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schreibt den umfassenden Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden vor, einschließlich der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Diskriminierung sowie der Sicherstellung eines positiven Arbeitsklimas.
  • Diese Fürsorgepflichten sind primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch und weitere Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz geregelt.
  • Durch Maßnahmen wie regelmäßige Sicherheitsinspektionen, umfassende Schulungen, die Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen und eine offene Kommunikation kann ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleistet werden.
  • Durch die konsequente Einhaltung der Fürsorgepflicht können Arbeitgeber rechtliche und finanzielle Konsequenzen wie Schadensersatzansprüche und Reputationsschäden vermeiden.

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Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Fürsorgepflicht bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber*in dafür verantwortlich sind, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren und Arbeitsunfällen, die Vermeidung psychischer Belastungen oder die Gewährleistung einer sicheren und positiven Arbeitsumgebung. Dies schließt auch den Schutz vor Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsort ein. Die Pflichten gehen also über die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften hinaus und berücksichtigen ebenso das Wohlbefinden von Arbeitnehmer*innen.

Gesetzliche Bestimmungen zur Fürsorgepflicht

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in § 618 Abs. 1 BGB festgelegt und besagt, dass Sie verpflichtet sind, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsabläufe so einzurichten, dass Ihre Mitarbeitenden vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Diese Verpflichtungen können weder durch individuelle Arbeitsverträge noch durch Betriebsvereinbarungen aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Neben dem BGB gibt es weitere Gesetze, die die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Einzelnen regeln. Dies sind insbesondere:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Da sich die Arbeitsbedingungen ständig verändern, unterliegt die Auslegung der Fürsorgepflicht einer dynamischen Anpassung. Was konkret unter die Fürsorgepflicht fällt, wird daher oft im Sinne von „Treu und Glauben“ ausgelegt und kann je nach den individuellen und örtlichen Gegebenheiten variieren.

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Artikel erwähnten Unternehmen, Institutionen und Organisationen nicht mit Indeed verbunden sind.

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Wie unterscheiden sich Vorsorgepflicht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Die Vorsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf präventive Maßnahmen, um mögliche Gefahren oder Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden bereits im Vorfeld zu minimieren. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Sicherheitsunterweisungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Das Ziel der Vorsorge ist es, Unfälle oder Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz vorausschauend zu verhindern.

Die Fürsorgepflicht hingegen ist noch umfassender. Sie bezieht sich nicht nur auf physische, sondern auch auf psychische und soziale Aspekte, um das Wohlbefinden von Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Was gehört alles zur Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in?

Die Fürsorgepflicht erstreckt sich über mehrere Bereiche, die alle dem Zweck dienen, Angestellten eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Diese Pflichten dienen außerdem der Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft, was letztlich auch dem Unternehmenserfolg nützt.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach sind Sie dazu verpflichtet, die körperliche Unversehrtheit Ihrer Angestellten zu schützen. Maßnahmen wie ergonomische Büromöbel, sichere Maschinen und ausreichende Beleuchtung sind Beispiele für solche Vorkehrungen. Auch die Vermeidung von Unfällen, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel sowie das Einhalten von Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung fallen in diesen Bereich. Darunter fällt auch die regelmäßige Bewertung potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz.

Gesundheitsschutz

Hierunter zählen alle Präventivmaßnahmen gegen gesundheitliche Gefahren, wie etwa die Vermeidung von schädlichen Arbeitsstoffen oder das Bereitstellen von Schutzkleidung in gefährlichen Arbeitsumgebungen.

Unterrichtungspflicht  

Alle Arbeitnehmer*innen müssen von Ihnen in regelmäßigen Abständen in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit umfassend eingewiesen werden. Die Unterrichtung hat individuell nach Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen.

Arbeitszeit und Erholung

Sie sind verpflichtet, die Arbeitszeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu gestalten. Angemessene Ruhepausen und Urlaub tragen zur Erhaltung der Arbeitskraft und der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bei. Sie sind hier unter anderem verantwortlich dafür, dass Ihre Angestellten die maximal erlaubten Arbeitszeiten nicht über einen längeren Zeitraum hinaus überschreiten.

Krankheit

Wenn Mitarbeitende krank zur Arbeit erscheinen, kann dies sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihrer Kolleg*innen gefährden. In solchen Fällen sollten Sie erkrankte Mitarbeiter*innen umgehend nach Hause schicken und einen Arztbesuch empfehlen. Sie müssen außerdem eine sichere Heimreise sicherstellen, um weitere Risiken zu vermeiden.

Schutz vor psychischen Belastungen

Auch die psychische Unversehrtheit der Angestellten gehört in Ihren Verantwortungsbereich. Mobbing, Diskriminierung und andere psychische Belastungen müssen von Ihnen aktiv vermieden oder unterbunden werden. Die Schaffung einer positiven Arbeitsatmosphäre ist ein wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Mehr dazu: Abbau von Stress am Arbeitsplatz

Datenschutz und Privatsphäre

Sie müssen sicherstellen, dass persönliche Daten der Mitarbeitenden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt werden. Dazu gehört die vertrauliche Handhabung von sensiblen Informationen wie Krankenakten oder Gehaltsdaten.

Mehr dazu: Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Bewerbungen aus

Obhuts- und Verwahrungspflicht

Zu Ihrer Fürsorgepflicht gehört es auch, die persönlichen Gegenstände Ihrer Mitarbeitenden, die sie für ihre Arbeit benötigen, sicher aufzubewahren. Dies gewährleisten Sie durch die Bereitstellung geeigneter Aufbewahrungsmöglichkeiten, um diese Gegenstände vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.

Beschäftigungsanspruch

Arbeitnehmer*innen haben das Recht, solche Aufgaben auszuführen, die ihren Qualifikationen entsprechen und im Arbeitsvertrag geregelt sind. Unter außergewöhnlichen Umständen, wie Naturkatastrophen, können vorübergehend andere Aufgaben zur Schadensminimierung erforderlich sein. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es auch vorkommen, dass Mitarbeitende in andere Abteilungen versetzt werden müssen, um das Unternehmen zu stabilisieren. Solche Versetzungen müssen jedoch im rechtlichen Rahmen unter Beachtung der Qualifikationen der Arbeitnehmer*innen erfolgen.

Besondere und erhöhte Fürsorgepflicht

Für bestimmte Personen, wie ältere Arbeitnehmer*innen oder Schwangere, gelten erhöhte Fürsorgepflichten. Angestellte im höheren Alter benötigen gegebenenfalls ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz, während Sie bei schwangeren Mitarbeiter*innen besondere Schutzmaßnahmen wie angepasste Arbeitszeiten und sichere Arbeitsbedingungen berücksichtigen müssen.

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Konsequenzen für Arbeitgeber bei Verletzung der Fürsorgepflichten

Die Verletzung der Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber kann umfangreiche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Viele dieser Pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei Vernachlässigung drohen Strafen, Schadensersatzforderungen und negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Arbeitnehmer*innen haben das Recht, bei einer Verletzung der Fürsorgepflichten den Arbeitsvertrag zu kündigen oder die Arbeitsleistung zu verweigern, wenn das Arbeitsumfeld als unsicher oder gesundheitsgefährdend einzustufen ist. Dies entspricht ihrem Zurückbehaltungsrecht. Ferner können betroffene Angestellte auf Abmahnung oder Kündigungsschutz klagen, insbesondere wenn die Arbeitsbedingungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Schadensersatzansprüche

Eine der schwerwiegendsten Folgen der Missachtung der Fürsorgepflicht ist die Entstehung von Schadensersatzansprüchen. Wenn Mitarbeitende durch die Vernachlässigung von Sicherheitsvorschriften oder unzureichenden Schutz vor psychischen Belastungen nachweisbare Schäden erleiden, können sie Sie auf Schadensersatz verklagen. Dies kann sowohl für materielle Schäden (z. B. bei einem Arbeitsunfall) als auch für immaterielle Schäden (z. B. psychische Belastungen) gelten. Zudem kann Mitarbeitenden in besonders schwerwiegenden Fällen ein Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Bußgelder und Strafen

Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten, wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz, drohen Ihnen Bußgelder oder andere behördliche Strafen. Speziell, wenn Sie wiederholt oder vorsätzlich gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, können hohe Geldstrafen verhängt werden. In extremen Fällen, beispielsweise bei tödlichen Arbeitsunfällen, kann es sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Dies ist vornehmlich dann der Fall, wenn nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel war.

Reputationsschaden für das Unternehmen 

Die Verletzung der Fürsorgepflicht kann auch zu erheblichen Imageschäden für Ihren Betrieb führen. Negative Berichterstattung oder schlechte Bewertungen auf Arbeitgeberplattformen können das Vertrauen in Ihr Unternehmen beschädigen. Dies kann nicht nur die Bindung bestehender Mitarbeitender erschweren, sondern auch die Rekrutierung neuer Fachkräfte beeinträchtigen. Wenn Sie Ihre Fürsorgepflichten vernachlässigen, laufen Sie Gefahr, als unzuverlässig oder sogar rücksichtslos wahrgenommen zu werden, was sich wiederum auf den Unternehmenserfolg auswirken kann.

Wie vermeide ich Verletzungen meiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in?

Um solche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie regelmäßig die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen überprüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Am besten eignen sich proaktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeitenden, wie:

  1. Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Sicherheitsinspektionen: Durch Sicherheitsinspektionen können potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und beseitigt werden. Dies sollten Sie mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz durchführen. Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Inspektionen schriftlich fest und dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen.
  2. Arbeitsschutzschulungen: Organisieren Sie regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeitenden, um sie über Sicherheitsvorkehrungen, Notfallverfahren und den Umgang mit Arbeitsmitteln zu informieren und einzuweisen.
  3. Sensibilisierung für Diskriminierung: Hierzu bieten sich insbesondere Workshops an, die das Bewusstsein für Diskriminierung und Mobbing schärfen und Strategien zur Vermeidung solcher Verhaltensweisen vermitteln.
  4. Bereitstellung und Wartung notwendiger Schutzvorrichtungen: Stellen Sie alle erforderlichen Schutzvorrichtungen wie Schutzausrüstung, ergonomische Möbel und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung. Lassen Sie regelmäßig alle Sicherheitsvorrichtungen prüfen und warten, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
  5. Förderung eines positiven Arbeitsklimas: Fördern Sie eine offene Kommunikation im Betrieb, um Konflikte zu reduzieren und zu lösen. Implementieren Sie ein System zur Erfassung von Mitarbeiterfeedback, um Probleme innerhalb der Belegschaft proaktiv zu adressieren.
  6. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Arbeitsbedingungen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, einschließlich Arbeitsschutzgesetzen, Datenschutzbestimmungen und Gleichbehandlungsgesetzen. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten oder Änderungen in den gesetzlichen Regelungen Arbeitsrechtsexpert*innen oder Compliance-Beauftragte.
  7. Besondere Fürsorgepflichten beachten: Sorgen Sie für geeignete ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz für ältere Mitarbeitende oder Personen mit besonderen Bedürfnissen. Gewährleisten Sie spezielle Schutzmaßnahmen für schwangere Mitarbeiterinnen, einschließlich angepasster Arbeitszeiten und sicherer Arbeitsbedingungen.
  8. Notfallmanagement und Krisenpläne: Entwickeln und kommunizieren Sie Notfallpläne für verschiedene Szenarien, wie Naturkatastrophen oder gesundheitliche Notfälle. Führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch, um sicherzustellen, dass alle Angestellten wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in umfassend nachkommen und ein sicheres, gesundes und positives Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen schaffen.

Mehr dazu: Wie man ein effektives Schulungs- und Entwicklungsprogramm für Mitarbeiter*innen erstellt

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht sollten Sie nicht allein als Pflicht, sondern als Chance betrachten, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Engagement und Wohlbefinden fördert. Die Investition in verschiedene Bereiche der Fürsorge kann das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden zu Ihnen stärken und Ihr Unternehmen als verantwortungsbewussten und attraktiven Arbeitgeber positionieren. Nutzen Sie die genannten Schritte und Möglichkeiten, um Ihren Betrieb so zu gestalten, dass er nicht nur den gesetzlichen Anforderungen, sondern auch den Erwartungen an moderne Arbeitskultur gerecht wird.

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