Definition: Interne Stellenausschreibungen
Was versteht man eigentlich unter einer internen Stellenausschreibung? Dabei werden offene Stellen und neu zu besetzende Positionen im eigenen Unternehmen ausgeschrieben. Diese Art der Stellenausschreibung richtet sich also an die vorhandenen Mitarbeiter*innen. Arbeitnehmer*innen, die bereits in diesem Unternehmen tätig sind, können sich bei Interesse dann darauf bewerben. Die Ausschreibung erfolgt über das Intranet, das schwarze Brett, interne Jobportale oder das Versenden entsprechender Mails. In der Regel schreiben Arbeitgeber*innen Stellen jedoch nicht nur intern aus, sondern nutzen zusätzlich auch den klassischen Weg über das Aufgeben externer Stellenanzeigen. Weil qualifizierte Fachkräfte immer seltener werden, steigt die Bedeutung interner Stellenausschreibungen. Um für eine Position die qualifizierteste Person zu finden, ist es natürlich empfehlenswert interne und externe Stellenausschreibungen gleichermaßen zur Suche zu nutzen.
Inhaltliche Vorgaben
In der Regel gestalten Sie interne Ausschreibungen informeller als externe Ausschreibungen. Sie müssen sich also nicht so strikt an formelle und strukturelle Vorgaben halten. Die wichtigsten Punkte fassen Sie kurz und dennoch präzise. In der Anzeige nehmen Sie Bezug auf die zu besetzende Stelle, geben Auskunft darüber, welche Anforderungen potenzielle Bewerber*innen erfüllen müssen und welche Aufgaben und Tätigkeiten diese Personen erwarten. Zusätzlich klären Sie darüber auf, welche Bewerbungsunterlagen Sie erwarten und wie der Prozess allgemein abläuft. Außerdem nennen Sie eine/n Ansprechpartner*in und weisen auf die Bewerbungsfirst hin. Die folgenden Informationen sollten also in der internen Stellenausschreibung genannt werden:
- Abteilung
- Stellenbezeichnung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Name der/des Ansprechpartner*in
- Voraussetzungen bzw. Anforderungen sowohl auf fachlicher als auch persönlicher Ebene
- Nachweise über Ausbildungen oder Prüfungen
- Zeitpunkt zum Jobantritt
- Frist zur Einreichung der Bewerbung
- Form der Bewerbung
Dadurch erhalten Ihre Arbeitnehmer*innen einen detaillierten Einblick in die offene Stelle und können eigenständig abwägen, ob sie eine Bewerbung in Betracht ziehen. So erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, nur Bewerbungen von qualifizierten Mitarbeiter*innen zu erhalten.
Vorteile
Sowohl für Sie als Arbeitgeber*in als auch für Ihre Arbeitnehmer*innen hat die interne Ausschreibung von Stellen besondere Vorteile. Welche das sind, erfahren Sie nachfolgend. Der erste Vorteil wäre die Kosteneinsparung. Rekrutierungsprozesse sind häufig teuer und die Auswahlverfahren langwierig. Wenn Sie auf interne Ausschreibungen setzen, verringert das sowohl die Kosten als auch die Zeit. Denn Kündigungsfristen fallen automatisch weg. Dadurch kann die Fachkraft schneller eingesetzt werden. Sie verhindern außerdem die gefürchtete Fluktuation, weil Sie Ihren Mitarbeiter*innen die Chance geben, innerhalb des Unternehmens aufzusteigen. So zeigen Sie, dass Ihnen etwas an Ihren Mitarbeiter*innen liegt und Sie sich um deren Weiterentwicklung bemühen. Das motiviert und stärkt die Bindung der Angestellten zum Unternehmen. Durch die gesteigerte Motivation und die Aufstiegsmöglichkeiten vor Augen stärken Sie gleichermaßen die Leistungsbereitschaft. Durch die interne Besetzung bleibt Ihnen das Firmenwissen erhalten. Sie müssen Personen nicht erst wieder anhaltenden Onboarding-Prozessen unterziehen, sondern direkt in die neuen Aufgaben und Tätigkeiten einweisen. Weil Ihre Mitarbeiter*innen bereits für Ihr Unternehmen tätig sind, haben Sie bereits einen umfangreichen Einblick in die Arbeitsleistung erhalten. Sie müssen sich also nicht erst wieder mit neuen Bewerber*innen beschäftigen und herausfinden, welche Erwartungen diese erfüllen. Mitarbeiter*innen nutzen interne Bewerbungen gerne, um die eigene Karriere voranzutreiben, sich einer neuen Herausforderung zu stellen, den Verantwortungsbereich zu wechseln und in der Regel auch, um ein höheres Gehalt zu erzielen.
Nachteile
Natürlich bringen interne Stellenausschreibungen auch einige Nachteile mit sich, von denen Sie wissen sollten. Wenn Sie Stellen intern besetzen, bringt das keinen neuen Input oder frischen Wind ins Unternehmen. Sie können also nicht von neuen Erfahrungen und Blickwinkeln profitieren, sondern setzen auf altbewährtes Know-how. Neue Mitarbeiter*innen stehen Veränderungen offener gegenüber und können dadurch häufig mehr bewirken. Kolleg*innen werden missmutig, wenn eine vertraute Person eine höhere Position einnimmt. Jahrelange Zusammenarbeit schweißt zusammen und routiniert Arbeitsabläufe. Wenn diese Kolleg*innen plötzlich Dinge zu entscheiden haben, könnte das Konflikte hervorrufen. Setzen Sie nur auf die interne Stellenausschreibung und lassen externe Kandidat*innen außen vor, dann grenzt das Ihre Auswahl stark ein. Nicht immer sind die eigenen Mitarbeiter*innen am besten für die neue Position geeignet. Es sollte in Ihrem Unternehmen immer darum gehen, die Stelle mit einer Fachkraft zu besetzen, die die Anforderungen bestmöglich erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich breit aufzustellen.
Was gilt es zu beachten?
Wenn Sie eine interne Stellenausschreibung in Betracht ziehen, dann setzen Sie sich im Voraus mit den gesetzlichen Richtlinien auseinander. Es gibt nämlich eine Reihe an Bestimmungen, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, zu besetzende Stellen intern auszuschreiben. Wenn Ihr Unternehmen jedoch einen Betriebsrat hat und dieser verlangt, dass Sie Ihren eigenen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit geben, sich auf offene Stellen zu bewerben, dann müssen Sie dieser Bestimmung entsprechend dem Paragraf 93 des BetrVG nachkommen. Damit Sie entsprechend dem Gebot der Chancengleichheit handeln, müssen die internen und externen Stellenausschreibungen in Bezug auf die Tätigkeitsbeschreibung und Anforderungen einheitlich verfasst sein. Alle Angestellten müssen gleichermaßen Zugriff auf die interne Jobausschreibung erhalten. Das garantieren Sie durch entsprechende Mails oder Portale. Niemand darf ausgeschlossen werden. Entsprechend dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen Sie die Stellenanzeige genderneutral verfassen. Diskriminierung hat in Stellenausschreibungen keinen Platz. Anforderungsprofil und Stellenbeschreibungen müssen so formuliert sein, dass Alter, Herkunft, Religion oder kulturellem Hintergrund keine Bedeutung zukommen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Stellenausschreibung sowohl intern als auch extern zu veröffentlichen, darf diese Veröffentlichung nur parallel verlaufen. Als Arbeitgeber*in obliegt Ihnen die Entscheidung, wie lange Sie die Stellenausschreibung laufen lassen. Bedingung ist jedoch, dass alle Mitarbeiter*innen Zugriff auf die Ausschreibung hatten und ihnen ausreichend Zeit für die Bewerbung bleibt. Laut Bundesarbeitsgericht sind dies mindestens 15 Tage. Die zu veröffentlichende Anzeige muss folgende Kriterien enthalten: Anforderungsprofil, Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung.
Werden interne Bewerber*innen priorisiert?
Wen Sie für die Stelle auswählen, liegt ganz in Ihren Händen. Dabei sollten Sie immer berücksichtigen, dass Sie sich für die Person mit der bestmöglichen Qualifikation entscheiden. Dabei berücksichtigen Sie die Erfahrungen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen der Bewerber*innen. Sie müssen Ihren eigenen Mitarbeiter*innen keinen Vorrang einräumen. Es sollte jedoch in Ihrem Interesse sein, Ihren Angestellten eine Aufstiegsmöglichkeit zu bieten und das Entwicklungspotenzial auszuschöpfen. Um sowohl externen als auch internen Bewerber*innen die gleiche Chance zu geben, sollten Sie formale Fehler unbedingt vermeiden. Insbesondere dann, wenn Sie unter Ihren Mitarbeiter*innen keine Qualifikation für diese Stelle sehen und der Betriebsrat auf eine interne Stellenausschreibung besteht. Wenn Sie in der internen Ausschreibung einen Fehler begehen, der darauf hindeutet, dass Sie Ihre Mitarbeiter*innen benachteiligen, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise kann der Betriebsrat dann sogar verlangen, dass Sie die Stelle mit internen Bewerber*innen besetzen.