Was bedeutet das Kürzel „m/w/d“?
Zwar ist in der deutschen Sprache das generische Maskulinum üblich, das jegliche Geschlechter vereint. Bei Stellenausschreibungen sollten Sie jedoch ganz deutlich machen, dass jede Geschlechtsidentität für die jeweilige Arbeitsstelle infrage kommt. Deshalb empfiehlt es sich, die angebotene Stelle mit „m/w/d“ zu kennzeichnen. Der Buchstabe „m“ ist dabei die Abkürzung für „männlich“, „w“ steht für „weiblich“, und „d“ für „divers“. Als „divers“ bezeichnen sich Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. In diesem Zusammenhang sprechen wir auch vom „dritten Geschlecht“.
Darum sollten Sie ausgeschriebene Stellen mit „m/w/d“ kennzeichnen
In Deutschland müssen Stellenanzeigen laut Gesetz diskriminierungsfrei formuliert sein. Deshalb empfiehlt es sich, Stellenausschreibungen möglichst neutral zu schreiben und so eventuelle Missverständnisse auszuschließen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund folgender Merkmale:
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
- Alter (jedes Lebensalter)
- Sexuelle Identität
Um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auszuschließen, können Sie hinter die Jobbezeichnung in Ihrer Stellenanzeige den Zusatz „m/w/d“ schreiben. Damit kennzeichnen Sie, dass die ausgeschriebene Stelle für alle Geschlechter offen ist – also für Männer, Frauen und Personen, die sich nicht diesem binären System zuordnen. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen: Mechaniker (m/w/d) Sachbearbeiter Vertrieb (m/w/d) Filialleitung (m/w/d)
Wie kam es zur Verwendung des Kürzels „m/w/d“?
Im Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass bei der Eintragung in das Geburtsregister neben den bisherigen Optionen „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option vorgegeben sein müsse. Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben im Dezember 2018 wurde die Vorschrift rechtskräftig. Seither gibt es für Menschen, die sich nicht eindeutig einem der traditionellen Geschlechter zuordnen, die Geschlechtsoption „divers“. Dies hat auch Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess und insbesondere die Formulierung in Stellenausschreibungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ verhindern. Dazu gehören auch Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen für Arbeitsstellen. Diese sollten so formuliert werden, dass sie nicht gegen das AGG verstoßen.
Ist es Pflicht, in Stellenausschreibungen „m/w/d“ zu nutzen?
Immer wieder steht die Behauptung im Raum, es sei Pflicht, bei Stellenausschreibungen das Kürzel „m/w/d“ zu verwenden. Das ist jedoch nicht richtig. Laut AGG gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen, die eine Position anbieten, „m/w/d“ – oder eine Abwandlung davon – zu nutzen. Allerdings gibt es sehr wohl die Verpflichtung, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass sie keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (und anderer Merkmale) aufweisen. Dies können Sie auf unterschiedlichste Weise erreichen. Eine sehr einfache Möglichkeit, Geschlechtsneutralität sicherzustellen, ist „m/w/d“ hinter die Bezeichnung der Position zu schreiben. Zum einen benötigen Sie nur wenige Buchstaben, um auf der sicheren Seite zu sein. Zum anderen ist diese Variante leicht verständlich und deckt alle Geschlechter ab. Außerdem ist „m/w/d“ bereits weit verbreitet und anerkannt. So verstehen die meisten Leser*innen sofort, was gemeint ist.
Welche Alternativen gibt es zu „m/w/d“?
Durch die Verwendung von „m/w/d“ können Sie auf sehr einfache Weise anzeigen, dass die von Ihnen ausgeschriebene Stelle diskriminierungsfrei ist. Neben dem weit verbreiteten „m/w/d“ gibt es jedoch noch zahlreiche andere Varianten, die Sie ebenfalls in Ihrer Stellenanzeige nutzen können. Im Folgenden zeigen wir die gebräuchlichsten Abkürzungen und was sie bedeuten:
- m/w/d – männlich/weiblich/divers
- m/w/i – männlich/weiblich/intersexuell
- m/w/a – männlich/weiblich/anders
- m/w/x – männlich/weiblich/nicht näher definiert
- m/w/gn – männlich/weiblich/geschlechtsneutral
Was bedeutet eigentlich „divers“?
Das Wort „divers“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet in etwa so viel wie „unterschiedlich“. Im Zusammenhang mit Geschlechtsidentitäten bezeichnet das Wort „divers“ also alle Geschlechter, die sich nicht in das binäre System (männliches und weibliches Geschlecht) einordnen lassen. Oft wird dafür auch der Begriff „drittes Geschlecht“ verwendet. Doch es gibt auch Menschen, die die Zuschreibung eines Geschlechts generell für sich ablehnen, weil sie sich zum Beispiel als „genderfluid“ definieren. Darüber hinaus gibt es Menschen mit unbestimmten oder unbestimmbaren Geschlechtsmerkmalen. Die Diskussion um die richtige Ansprache dieser Menschen hält noch an. In Stellenausschreibungen gehören Abkürzungen wie „m/w/d“ zu den weitgehend akzeptierten Varianten, mit denen Sie AGG-konform bleiben.
Was passiert, wenn eine Stellenanzeige gegen das AGG verstößt?
In einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2018 stellten sich 97,2 % aller untersuchten Stellenanzeigen als nicht diskriminierend heraus. Das Bewusstsein für eine diskriminierungsfreie Sprache hat sich seit dem Urteil 2017 also verfestigt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie Stellenanzeigen nicht AGG-konform gestalten und damit geschlechtsspezifische Benachteiligungen kommunizieren? Das AGG besagt, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts vermieden werden sollen. Wenn Sie dem zuwiderhandeln, müssen Sie mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Abgelehnte Bewerber*innen könnten Sie verklagen, weil sie sich benachteiligt fühlen. Dabei reicht es für eine Klage, einfache Indizien vorzulegen – wie etwa die Stellenausschreibung selbst. Dann liegt es am Arbeitgeber nachzuweisen, dass keine diskriminierende Absicht vorlag.
Gibt es noch weitere Stolperfallen bei der Formulierung von Stellenanzeigen?
Die Abkürzung „m/w/d“ kann bei der geschlechtsneutralen Gestaltung von Stellenanzeigen sehr behilflich sein. Trotzdem sollten Sie bei Ihrem kompletten Text der Stellenausschreibung stets darauf achten, keine diskriminierenden Formulierungen zu verwenden. Wenn Sie in der Überschrift Ihrer Stellenanzeige die Abkürzung „m/w/d“ verwenden, dann aber im Text zum Beispiel nur auf einen männlichen Kandidaten zielen, handeln Sie nicht AGG-konform. Auch bei Jobbezeichnungen gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, möglichst geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Statt „Putzfrau“ empfiehlt es sich, „Reinigungskraft“ zu sagen, statt „Sekretärin“ könnte man das englische Wort „Office-Manager“ benutzen. Generell sollten Sie versuchen, allen Fallstricken aus dem Weg zu gehen, um Missverständnissen jeglicher Art vorzubeugen. Dies erreichen Sie, indem Sie möglichst neutral schreiben und sich auf die jeweilige Tätigkeit und das dazu passende Anforderungsprofil fokussieren.
In diesen Fällen können Sie von der Gleichbehandlung abweichen
Es gibt auch Ausnahmen, bei denen Sie von der Regel abweichen können, eine Gleichbehandlung in Ihrer Stellenanzeige deutlich zu machen. Das AGG hält eine solche Abweichung für zulässig, wenn der „Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.“ Damit ist gemeint, dass es Fälle geben kann, in denen für eine Stelle nur eine bestimmte Personengruppe infrage kommt. So kann es sein, dass für eine Tätigkeit in einer Religionsgemeinschaft nur Mitglieder gesucht werden, die dieser Religion angehören. Genauso kann es vorkommen, dass bestimmte Aufgaben geschlechtsspezifisch ausgeschrieben sind. Zum Beispiel kann für die Position einer Erzieherin in einem Mädcheninternat explizit eine Frau gesucht werden. Der Grund hierfür könnte sein, dass für die Tätigkeit ein enger Kontakt mit den Mädchen im Internat, auch im Schlafbereich, erforderlich ist. Wenn die von Ihnen ausgeschriebene Stelle jedoch keine geschlechtsspezifische Eignung voraussetzt, sollten Sie darauf achten, Ihre Ausschreibungen stets diskriminierungsfrei und damit AGG-konform zu formulieren. Die Abkürzung „m/w/d“ kann hierbei eine hilfreiche Möglichkeit sein.