Was ist ein Verpflegungszuschuss?
Wenn Sie als Arbeitgeber*in die Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen in einer Form bezuschussen, spricht man vom Verpflegungszuschuss. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug für Mahlzeiten. Grundsätzlich besteht für Ihre Mitarbeiter*innen kein Anspruch auf einen Zuschuss auf das Essen, aber Sie wählen diese Art, um die Ausgaben Ihrer Angestellten zu senken und ihnen so einen Vorteil zu verschaffen. Sie erbringen damit eine Zusatzleistung, die Ihr Unternehmen attraktiver für neue Mitarbeiter*innen macht. Der Verpflegungszuschuss wird zu einem ansprechenden Vorteil für Ihre Angestellten. Benefits für Mitarbeiter*innen sind ein wichtiger Bestandteil, um sich im Gegensatz zu Konkurrenzunternehmen interessanter zu machen. Es gibt immer wieder Änderungen und Neuerungen im Hinblick auf solche Benefits, die viele Vorteile für Ihre Mitarbeiter*innen bringen und von denen auch Sie am Ende profitieren. Dabei bietet der Verpflegungszuschuss ebenfalls eine tolle Möglichkeit, sich auf die Arbeit Ihrer Angestellten zu besinnen und sich dafür zu bedanken. Im Gegensatz zum Verpflegungsmehraufwand profitieren vom Verpflegungszuschuss alle Mitarbeiter*innen und nicht nur diejenigen, die eine Auswärtstätigkeit ausüben.
Welche Formen der Essensbezuschussung gibt es?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Mitarbeiter*innen eine Essensbezuschussung zuteilwerden zu lassen. Dazu zählen folgende Optionen:
- firmeneigene Kantine
- Geldleistung für Gaststätten außerhalb des Unternehmens
- Gutscheine
- digitale Essensmarken
Welche Form Sie festlegen, ist immer auch abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter*innen und der Größe des Unternehmens. Entsprechend sollten Sie Ihre Entscheidung vorher überlegen. Eine firmeneigene Kantine bietet den Vorteil, dass Sie das Cateringunternehmen selbstständig auswählen und so mitbestimmen können, was auf den Tisch kommt. Mit digitalen Essensmarken suchen sich Ihre Mitarbeiter*innen eigenständig eine Lokalität und können das jeweilige Essen individuell wählen, zahlen selbst und Sie zahlen das Geld mit der Abrechnung zurück. Bei den digitalen Essensmarken handelt es sich um eine moderne Form, die häufig sogar via App funktioniert und den Prozess für Ihre Angestellten vereinfacht. Als weitere Möglichkeit können Sie sich für Gutscheine entscheiden, die Sie Ihren Angestellten monatlich schenken. Oder Sie suchen sich Lokalitäten aus und treffen Absprachen mit den Betreiber*innen und zahlen im Voraus für die jeweiligen Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen. Die Entscheidung, welche Option Ihnen eher zusagt, liegt ganz bei Ihnen. Ihre Mitarbeiter*innen werden es Ihnen jedenfalls danken. Denn diese sparen durch den Verpflegungszuschuss Geld.
Vorteile vom Verpflegungszuschuss
Der Verpflegungszuschuss bietet Ihnen und Ihren Angestellten verschiedene Vorteile. Nachfolgend erhalten Sie einen Ausblick darüber, inwiefern beide Parteien von der Essensbezuschussung profitieren können und woraus die Win-Win-Situation entsteht.
Positionierung als moderne/r Arbeitgeber*in
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Mitarbeiter*innen etwas Gutes zu tun und in diesem Fall in Form von einer Essensbezuschussung, dann polieren Sie Ihren guten Ruf als innovative/r und sympathische/r Arbeitgeber*in. Sie können so Ihre Werte nach außen tragen und zeigen, dass Sie großen Wert auf eine ausgewogene Ernährung sowie eine entspannte Arbeitspause legen. Das sorgt für ein gutes Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, denen Sie einen Anreiz geben, Ihre Arbeitskraft gerne für Sie zur Verfügung zu stellen. Immer mehr Menschen ist eine ausgewogene Work-Life-Balance wichtig. Deshalb ist es ratsam, sich als Arbeitgeber*in sympathisch zu geben und sich attraktiv für die eigenen Mitarbeiter*innen zu machen. Durch den Verpflegungszuschuss beweisen Sie, dass Sie mit der Zeit gehen, großen Wert auf ausgeruhte und zufriedene Mitarbeiter*innen legen und Ihnen die Gesundheit dieser Menschen am Herzen liegt. Kurz um: Sie schaffen ein positives Bild von Ihnen als Arbeitgeber*in.
Motivation fördern
Nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer*innen sind zufrieden mit ihrem Job und führen diesen gerne aus. Ein häufiger Grund dafür ist mangelnde Anerkennung für die geleistete Arbeit. Wenn Sie als Arbeitgeber*in die Mahlzeiten Ihrer Angestellten übernehmen, wirkt sich das auf ihre Motivation aus. Durch den Verpflegungszuschuss geben Sie einen Anreiz für Ihre Mitarbeiter*innen, dass Sie Ihre Arbeit gut machen. Sie drücken so aus, dass Sie die geleistete Arbeit wertschätzen und revanchieren sich für die Leistungserbringung Ihrer Angestellten. Wegen der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung sind Ihre Angestellten in der Regel zufriedener. Durch Ihre zusätzliche und freiwillige Leistung schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter*innen einen motivierenden Anreiz.
Produktivität steigern
Durch die geregelten Mahlzeiten und die Auswahl frischer Zutaten tragen Sie zur Erhaltung der Gesundheit bei. Aufgrund der Stärkung können Ihre Angestellten Energie auftanken, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, die Produktivität innerhalb des Unternehmens anzuheben. Durch die gesteigerte Motivation sind Ihre Angestellten grundsätzlich leistungsfähiger. Weil Sie sich durch den Verpflegungszuschuss attraktiver machen, schätzen die Arbeitnehmer*innen Sie genau dafür und haben eine positivere Bindung zum Unternehmen. So steigern Sie fast automatisch das allgemeine Wohlbefinden Ihrer Angestellten. Das beeinflusst das Verhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in positiv.
Teamfähigkeit stärken
Durch das gemeinsame Essen stärken Sie das Teamgefühl der Kolleg*innen untereinander, denn das gemeinschaftliche Frühstücken, Mittag- oder Abendessen verbindet. Die Menschen erhalten die Möglichkeit, Zeit miteinander zu verbringen und sich auszutauschen, nehmen so andere Blickwinkel ein. Durch die regelmäßige Kommunikation verändern sich die Stimmung im Unternehmen und die Dynamik zwischen den Kolleg*innen. So stärken Sie ganz nebenbei das Gruppengefühl, wodurch die Effizienz gesteigert werden kann.
Steuerliche Vorteile sichern
Durch die Essensbezuschussung können Sie sich steuerliche Vorteile sichern und Ihre Lohnnebenkosten verringern. Um vom Steuervorteil zu profitieren, darf der Zuschuss die tatsächlichen Kosten für die Mahlzeit nicht überschreiten. Aktuell gilt ein maximaler Betrag von 6,57 EUR pro Tag. Dieser Wert setzt sich aus dem Sachbezugswert von 3,47 EUR und dem Arbeitgeberzuschuss von 3,10 EUR zusammen. Die Sachbezüge sind als Pflichtteil angegeben und müssen mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden. Sie entsprechen den aktuell geltenden Verbraucherpreisen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden pauschalen Beträge pro Mahlzeit:
- Frühstück: 1,83 EUR
- Mittagessen: 3,47 EUR
- Abendessen: 3,47 EUR
Diese Ausgaben bilden die Basis für die Mahlzeiten. Ihre Bezuschussung greift darüber hinaus mit bis zu 3,10 EUR. Dieser Wert ist steuerfrei und sozialabgabenfrei. Dafür haben Sie die Möglichkeit, Essensgutscheine o. Ä. im Wert von 6,57 EUR auszugeben. Damit die Bezuschussung reibungslos vonstattengeht, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Mitarbeiter*innen ihre Nachweispflicht erfüllen. Sie dürfen den Verpflegungszuschuss nur ausgeben, wenn Ihre Angestellten auch wirklich an diesem Tag arbeiten. Wenn Ihre Mitarbeiter*innen krank sind oder Urlaub haben, dann greift die Bezuschussung nicht. Auch Ihre Mitarbeiter*innen profitieren finanziell vom Verpflegungszuschuss. Sie schenken ihnen die Chance, Ihr Geld anderweitig auszugeben bzw. zu investieren. Denn die Kosten, die früher für die Verpflegung angefallen sind, entfallen. Am Ende bleibt so also mehr übrig. Wenn Sie die Kosten für den Verpflegungszuschuss in eine Gehaltserhöhung investieren würden, wäre dies für Ihre Mitarbeiter*innen wiederum mit einer höheren Steuerbelastung verbunden. Entsprechend bleibt so Netto mehr vom Bruttobetrag übrig.