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Was ist ein Betriebsrat? Definition, Fakten und Tipps für Arbeitgeber

Was ist ein Betriebsrat und warum ist er für ein Unternehmen wichtig? Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie in diesem Artikel. Zudem finden Sie hier heraus, welche Vorteile ein Betriebsrat für Sie bietet, was Sie als Arbeitgeber beachten sollten und wie Sie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat möglichst reibungslos gestalten können.

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Der Betriebsrat – Definition

Ein Betriebsrat ist eine Vereinigung von Arbeitnehmer*innen, die stellvertretend für die Interessen der gesamten Belegschaft einstehen. Dafür erhalten sie laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmte Rechte, um über relevante Unternehmensentscheidungen informiert zu bleiben und in gewissem Rahmen mitbestimmen zu können.

 

Bei der Mitgliedschaft im Betriebsrat handelt es sich um eine unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit, die Angestellte in der Regel während der Arbeitszeit ausüben. In Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeiter*innen kann ein Betriebsrat aus nur einer einzelnen Person bestehen; größere Unternehmen haben mindestens 3 Betriebsratsmitglieder. Bei einer größeren Anzahl von Betriebsratsmitgliedern können verschiedene Mitglieder unterschiedliche Rollen erhalten.

 

Rechte des Betriebsrats

Die Rechte des Betriebsrats können je nach Unternehmensart und konkreter Organisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Beschreibungen aller Rechte des Betriebsrats finden Sie im Betriebsverfassungsgesetz aufgelistet. Als Einstieg erhalten Sie hier daher nur einen Überblick über ausgewählte Rechte des Betriebsrats, die in vielen Unternehmen relevant sein könnten.

 

Der Betriebsrat hat allgemein ein Recht auf:

 

Mitbestimmung

Laut Betriebsverfassungsgesetz (vor allem §§ 87, 91 und 102) existieren verschiedene Bereiche, in denen ein Betriebsrat Einfluss auf Unternehmensabläufe ausüben kann. Dies kann beispielsweise bei Kündigungen, Änderungen des Arbeitsablaufs, Urlaubsplanung, betrieblicher Lohngestaltung und der Gestaltung von Heimarbeit der Fall sein. In der Regel kann der Betriebsrat hier mit dem Arbeitgeber beraten und seine Meinung kundtun, bestimmte Maßnahmen verlangen oder Einspruch einlegen.

 

Bei Uneinigkeit entscheidet in vielen Fällen die Einigungsstelle, welche Teil des Betriebsrats ist. Es kann aber auch das finale Wort des Arbeitgebers gelten. Zudem können anderweitige Vereinbarungen, beispielsweise Tarifverträge, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beeinflussen. Sollten Sie unsicher sein, in welchen Bereichen Ihr Betriebsrat mitbestimmen kann und wessen Entscheidung letztendlich gilt, kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

 

Information

Damit ein Betriebsrat effektiv handeln und mitbestimmen kann, muss er über relevante Neuigkeiten informiert sein. Deshalb sollte der Rat in der Regel schon in der Planungsphase eingebunden werden, damit sich Arbeitgeber und Betriebsrat rechtzeitig gemeinsam über anstehende Maßnahmen beraten und eine Einigung finden können. Zu den für den Rat relevanten Maßnahmen können personelle Änderungen, Anpassungen der Arbeitszeit, Neustrukturierungen der Arbeitsplätze und sogar Baumaßnahmen an Unternehmensgebäuden gehören.

 

Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat dient als Schnittstelle zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber. Er vermittelt zwischen beiden Seiten und gewährleistet, dass die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen Beachtung finden. Er berät sich mit dem Arbeitgeber, gibt Beschwerden und Probleme der Arbeitnehmer*innen weiter und informiert diese im Gegenzug über relevante Beschlüsse. Zudem überprüfen Betriebsräte auf verschiedene Arten, inwiefern Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung einhalten.

 

Dazu beschäftigen sie sich zum Beispiel mit der Einhaltung von Normen und Vorschriften zu Themen wie Unfallverhütung, Arbeitsschutz oder betrieblicher Umweltschutz. Außerdem kann der Betriebsrat Maßnahmen vorschlagen, die sozial positive Auswirkungen im Betrieb haben, beispielsweise zur tatsächlichen Geschlechtergleichstellung, einer erfolgreichen Inklusion von Mitarbeiter*innen mit Behinderung und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Pflichten des Betriebsrats

Damit Betriebsratsmitglieder in der Lage sind, die Einhaltung spezifischer Vorschriften zu kontrollieren, müssen sie diese studieren und verstehen. Deshalb ist der Betriebsrat dazu angehalten, sich regelmäßig fortzubilden und etwaige Wissenslücken zu schließen. Paragraf 37 des BetrVG beschreibt, wie derartige Schulungen zeitlich durchgeführt werden sollten.

 

Obendrein schreibt das Gesetz in Paragraf 43 vor, dass Betriebsräte vierteljährlich Versammlungen einberufen und den Arbeitgeber dazu einladen sollen. Paragraf­ 79 beschreibt eine weitere Pflicht des Betriebsrats: Die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, die den Mitgliedern „wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden“ sind.

Bildung eines Betriebsrats

Nicht jedes Unternehmen hat einen Betriebsrat, da dieser nicht automatisch bei der Unternehmensgründung entsteht. Stattdessen müssen die Arbeitnehmer*innen die Bildung eines Betriebsrats selbst anregen und mehrere recht rigide Prozesse durchlaufen, um dies auch durchzusetzen. All dies erfolgt vonseiten der Arbeitnehmer*innen freiwillig.

 

In der Regel kann ein Betriebsrat in einem selbständigen Betrieb entstehen, der aus mindestens „fünf ständigen wahlberechtigten“ (§ 1 BetrVG) und mindestens 3 wählbaren Mitarbeiter*innen besteht. Genaueres über Wahlberechtigung und Wählbarkeit erfahren Sie im Folgenden, da dies auch für Sie als Arbeitgeber wichtige Informationen sind.

 

Wahlberechtigung

Paragraf 7 definiert wählbare Arbeitnehmer*innen als solche, „die das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Das Gesetz trifft an dieser Stelle keine Aussage über die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Allerdings erfahren wir in Paragraf 5, Absatz 3, dass leitende Angestellte für die Zwecke des Betriebsrats nicht als Arbeitnehmer*in gelten und daher auch nicht wahlberechtigt sind. In diesem Absatz erfahren Sie auch, welche Kriterien leitende Angestellte definieren.

 

Wählbarkeit

Leitende Angestellte sind zudem nicht für den Betriebsrat wählbar. Wer Betriebsratsmitglied werden möchte, sollte laut Paragraf 8 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sollten sie bereits 6 Monate im Betrieb arbeiten oder „als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben“. Strafgerichtliche Verurteilungen können ebenfalls eine Auswirkung auf die Wählbarkeit haben.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

Als Arbeitgeber lohnt es sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Umgang mit dem Betriebsrat genau zu kennen, um sich der eigenen Rechte und Pflichten bewusst zu werden. Folgende Punkte könnten für Sie wichtig sein:

 

Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz legt in Paragraf 15 bestimmte Vorschriften fest, die Betriebsratsmitgliedern speziellen Kündigungsschutz zuschreiben. Auch vor und nach der Betriebsratswahl und der tatsächlichen Mitgliedschaft können spezielle Regeln für die Kündigung der Beteiligten gelten. Eine Ausnahme davon ist allerdings stets die Kündigung „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“.

 

Kooperation

Wie bereits oben erwähnt, räumt das Gesetz dem Betriebsrat bestimmte Rechte ein, zum Beispiel auf Information. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie relevante Informationen rechtzeitig und offen bereitstellen sollten. Dazu zählen die oben erwähnten Aspekte, aber auch beispielsweise bei der Vorbereitung einer Betriebsratswahl Details dazu, welche der Betriebsmitarbeiter*innen wahlberechtigt beziehungsweise wählbar sind.

 

Ebenso ist eine gewisse Flexibilität im Umgang mit dem Betriebsrat hilfreich und zum Teil sogar vorgeschrieben. Beispielsweise in Bezug auf die Arbeitszeit, die die Mitglieder eines Betriebsrats mit Ratssitzungen und ähnlichem verbringen. In Paragraf 37 schreibt das BetrVG vor: „Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien“, falls dies notwendig ist. Auch in Bezug auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Materialien sollten sich Arbeitgeber allgemein in angemessenem Rahmen kooperativ zeigen.

 

Finanzielle Aspekte

Durch einen Betriebsrat entstehen dem Betrieb in der Regel einige Kosten, beispielsweise für Wahlen, Schulungen oder die Bereitstellung relevanter Gesetzestexte. Es kann zudem vorkommen, dass Rat durch Drittparteien für bestimmte Entscheidungen notwendig ist. Hierbei entscheidet der Betriebsrat, was erforderlich ist, und Arbeitgeber tragen in der Regel die Kosten (siehe dazu zum Beispiel §§ 20, 40, 44 und 76a).

 

Wie oben bereits erwähnt, gelten auch in Bezug auf das Gehalt der Betriebsratsmitglieder bestimmte Vorschriften. Ein zentraler Punkt ist, dass den Mitgliedern durch ihr Engagement im Betriebsrat weder Vor- noch Nachteile entstehen sollen, auch in Bezug auf ihr Gehalt. Dasselbe gilt für betriebsübliche Boni und Zuwendungen (§ 37 BetrVG).

Vorteile eines Betriebsrats für das Unternehmen

Die bisher erwähnten Punkte mögen einen Betriebsrat aus Sicht der Arbeitgeber eher unattraktiv wirken lassen – nichts als zusätzliche Kosten, gesetzliche Verpflichtungen und kompliziertere Entscheidungsprozesse? Zum Glück haben wir hier gute Neuigkeiten für Sie. Erstens schreibt das Gesetz dem Betriebsrat durchaus Grenzen vor und sorgt dafür, dass er Ihre Meinung und betriebliche Belange berücksichtigt.

 

Zweitens kann ein guter Betriebsrat einem Unternehmen viele wichtige Vorteile bieten, darunter:

 

  • Effektive Kommunikation: Der Betriebsrat wird zum Ansprechpartner für Arbeitnehmer*innen, wodurch alle Probleme und Vorschläge bereits durch eine Instanz laufen, bevor sie sortiert und gebündelt bei Ihnen ankommen. So erhalten Sie einen besseren Überblick und wichtige Informationen, die Sie sonst vielleicht nicht erreichen würden. Außerdem ist der Betriebsrat ein Vermittler, der Ihnen hilft, Konflikte zu schlichten.
  • Gutes Betriebsklima: Durch den Betriebsrat fühlen sich Ihre Mitarbeiter*innen mehr wertgeschätzt. Die Betriebsprozesse werden angenehmer, oft sogar produktiver, und das Unternehmen inklusiver und familienfreundlicher. Dadurch fällt es Ihnen leichter, Mitarbeiterfluktuation zu vermeiden und sich für neue Mitarbeiter*innen als attraktiver Betrieb zu positionieren.
  • Zweites Paar Augen: Der Betriebsrat ist durch Schulungen gut über relevante Gesetze informiert und hilft Ihnen dabei, diese einzuhalten. Das kann Ihnen zu mehr Seelenruhe verhelfen und zum Teil sogar Bußgelder oder sonstige Strafen abwenden. Auch in anderen Belangen steht Ihnen der Betriebsrat als Partner zur Seite, um zu besseren Ideen und effizienteren Plänen zu gelangen.
  • Nachhaltigkeit: Unternehmensprozesse, die die Bedürfnisse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer*innen berücksichtigen, sind in der Regel zukunftssicherer. Außerdem hilft der Betriebsrat dabei, die stetige Fortbildung der Mitarbeiter*innen zu organisieren, wodurch Ihr Team auf dem neuesten Stand bleibt.

Tipps für eine angenehme Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Als gute Führungskraft ist Ihnen sicher daran gelegen, das meiste aus der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat herauszuholen. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen:

 

  • Prozesse einrichten: Wichtige Informationen weiterleiten, Schulungen fördern, an Versammlungen teilnehmen – es hilft, für all diese Dinge regelmäßige, verbindliche Prozesse festzulegen.
  • Beratung einholen: Aus diesem Artikel geht bereits hervor, dass die Rechtslage zum Thema Betriebsrat teilweise etwas kompliziert sein kann und oft von der konkreten Unternehmenssituation abhängt. Eine Rechtsberatung könnte daher gerade zu Beginn hilfreich sein.
  • Offen bleiben: Sehen Sie den Betriebsrat als Partner und als Chance. Nehmen Sie dessen Ratschläge ernst und vermitteln Sie Ihren Mitarbeiter*innen, dass Sie die Zusammenarbeit begrüßen. So können Sie übrigens auch dafür sorgen, dass gerade ehrgeizige, kompetente Mitarbeiter*innen keine Bedenken haben, sich im Betriebsrat zu engagieren.
  • Transparent kommunizieren: Versuchen Sie, Ihre Entscheidungen und geplante Maßnahmen nachvollziehbar zu begründen. Auf diese Art können Sie oft Widerstand vermeiden und den Entscheidungsprozess beschleunigen.
  • Zeit einplanen: Selbst mit all diesen Maßnahmen nimmt die Rücksprache mit dem Betriebsrat immer Zeit in Anspruch. Planen Sie diese Extrazeit fortan für alle wichtigen Entscheidungen ein, um sich selbst nicht durch Zeitdruck in die Ecke zu drängen.

Wer diese Punkte beachtet und dafür sorgt, dass der eigene Betrieb einen guten, motivierten Betriebsrat einrichten kann, wird bestimmt bald von den Vorteilen profitieren können.

 

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