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Zuschüsse und Förderungen für Existenzgründer*innen und Selbstständige

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Existenzgründer*innen und Selbständige sind in der Gründungsphase mit einer Vielzahl von neuen Situationen konfrontiert. Worüber sich viele am meisten den Kopf zerbrechen, ist die Finanzierung des Unternehmensvorhabens. Es gibt allerdings zahlreiche öffentliche und private Förderungen für Existenzgründungen, die diese vereinfachen oder gar erst ermöglichen. Die Auswahl ist jedoch so groß – in Deutschland gibt es derzeit zwischen 1.500 und 2.000 verschiedene Förderprogramme – dass Existenzgründer und Selbstständige schnell den Überblick verlieren können. In diesem Artikel konzentrieren wir uns deshalb auf die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, fassen die wichtigsten Anlaufstellen dafür zusammen und erläutern einige der Vor- und Nachteile der jeweiligen Förderprogramme.

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Die verschiedenen Arten der Fördermittel inklusive Vor- und Nachteile

Je nach Größe, Alter, Geschäftsidee, Anforderungen und Hintergrund des Unternehmens kommen unterschiedliche Fördermittel in Frage. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der drei Oberkategorien von Fördermitteln: Zuschüsse, Darlehen und Beteiligungen. Außerdem erläutern wir das Konzept der Bankbürgschaften, die in vielen Fällen die Voraussetzung für ein Darlehen sind.

Zuschüsse für Selbstständige und Existenzgründer*innen

Zuschüsse für die Existenzgründung oder die Selbstständigkeit sind Fördermittel, die normalerweise nicht zurückbezahlt werden müssen. Ob und wann dies im Einzelfall notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren von Existenzgründer*innen oder Selbstständigen ab. Beachten Sie, dass Zuschüsse sogenannte „Kann-Leistungen“ sind – Sie haben also keine gesetzlichen Ansprüche darauf. Es gibt deutschlandweite und bundesweite Fördermittel. Die wichtigsten sind die Folgenden:

  • Gründungszuschuss: Wer von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit übergeht, kann finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Zuschuss wird über einen Zeitraum von maximal 15 Monaten gewährt und beträgt während des ersten halben Jahres die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 €. Im Anschluss ist es möglich, 9 Monate lang 300 € zu erhalten.
  • Einstiegsgeld: Wer Arbeitslosengeld II bezieht und eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Beschäftigung aufnimmt, kann bis zu 75 % des Regelsatzes (höchstens 334,40 €) Einstiegsgeld für maximal 24 Monate erhalten.
  • EXIST-Gründerstipendium: Dieses Stipendium richtet sich an Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen, die eine Unternehmensgründung vorbereiten. Die Geschäftsidee muss innovativ, technologie- oder wissensbasiert und erfolgsorientiert sein.
  • Gründungsprämie für Handwerker*innen: Einige Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen, gewähren Unterstützungsangebote für Handwerker*innen, die ein Unternehmen gründen wollen. Sie können bei der entsprechenden Handwerkskammer beantragt werden.
  • Innovationsförderung: Das BMWi unterstützt über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) innovative, nichttechnische Unternehmen.
  • Zuschüsse für Gründungsberatung: Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in verschiedenen Phasen. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensart, Bemessungsgrundlage und Region zwischen 50–90 % (1.500–3.200 €). Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit kann für eine Qualifizierung oder ein Coaching beantragt werden, um die Job-Chancen zu verbessern.

Vor- und Nachteile von Zuschüssen:

  • Sie müssen nicht zurückbezahlt werden.
  • Zuschüsse sind an sehr spezifische Bedingungen geknüpft, weshalb sie nicht für jeden infrage kommen.
  • Zuschüsse können in manchen Fällen die Steuerlast erhöhen.

Darlehen für Selbstständige und Existenzgründer*innen

Geförderte Darlehen beziehungsweise Kredite sind das Hauptinstrument für Existenzgründungen und im Gegensatz zu den klassischen Darlehen bieten sie besonders günstige Konditionen in Form niedriger Zinskosten und tilgungsfreier Zeit. Sie sind für viele Unternehmer und Selbstständige am Anfang die einzige Finanzierungsmöglichkeit, da Banken Gründern relativ häufig keinen Kredit gewähren. Die wichtigsten sind die Folgenden:

  • KfW Gründerkredite: Sie sind mit Abstand die bekanntesten Fördermittel und bestehen aus drei unterschiedlichen Kredittypen. Der ERP-Gründerkredit – StartGeld finanziert bis zu 125.000 € des Gründungsvorhabens, das ERP-Kapital für Gründung gewährt bis zu 500.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals und der ERP-Gründerkredit – Universell finanziert Existenzgründer*innen, Selbstständige und Unternehmensnachfolger*innen. Die genauen Konditionen sind direkt bei der KfW einsehbar, allerdings wird der Kredit über die Hausbank beantragt.
  • Förderbanken der Länder: Förderbanken sind Spezialbanken, die öffentliche Fördermittel in Form von Krediten und Zuwendungen vermitteln. Jedes Bundesland hat ein Förderinstitut oder beziehungsweise eine Förderbank. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auch eine Förderbank, agiert aber bundesweit.
  • Mein Mikrokredit: Dieses Förderprogramm ist ein Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und richtet sich an junge Unternehmen, die über die Banken keinen normalen Kredit erhalten. Das Kreditvolumen beträgt zwischen 1.000–25.000 € und die Kreditanfragen erfolgen über Mikrofinanzinstitute.

Vor- und Nachteile von Darlehen:

  • Die Kreditgeber werden nicht am Gewinn beteiligt.
  • Das Unternehmen bleibt selbstbestimmt, da die Kreditgeber kein Mitspracherecht haben.
  • Auf das Fremdkapital fallen Zinsen an, die als Aufwand verbucht werden, was wiederum die Steuerlast mindert.
  • Die Zinskosten können mitunter sehr hoch sein, je nach Bonität des Unternehmens.
  • Wenn es zum Einbruch des Geschäfts und Zahlungsengpässen kommt, ist das Risiko der Überschuldung hoch.
  • Die Darlehen müssen zu einem festen Zeitpunkt zurückbezahlt werden.

Beteiligungskapital für Selbstständige und Existenzgründer*innen

Auch Wagniskapital, Risikokapital oder Venture Capital genannt. Gemeint sind damit Investoren (Unternehmen oder Privatpersonen), die einem Start-up oder einem etablierten Unternehmen Kapital bereitstellen und im Gegenzug Anteile des Unternehmens erhalten. Die Investoren verdienen Geld, wenn Gewinn aus der Wertsteigerung der Anteile erzielt wird. Besonders interessant ist Beteiligungskapital für Unternehmen, die keine oder nicht genügend Sicherheiten beziehungsweise Eigenkapital haben. Die Beteiligungen erfolgen entweder still oder offen, also ohne oder mit Mitspracherecht seitens des Investors. Es gibt zahlreiche Anbieter von Beteiligungskapital:

  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen): Neutrale Kapitalgeber, die meist in Form einer stillen Beteiligung branchenübergreifend und langfristig investieren. Die MBGen sind auch für die Mikromezzaninfonds zuständig (siehe unten).
  • Business Angels: Es handelt sich hierbei meist um erfolgreiche Gründer*innen, die ihr Kapital und Know-how jungen Unternehmen und Start-ups bereitstellen. Das Modell ist vor allem in den USA stark vertreten, es fasst aber auch zunehmend in Deutschland Fuß. Business Angels sind häufig in Netzwerken organisiert.
  • Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften: Sie werden von Pensionsfonds und Versicherungen finanziert und beteiligen sich hauptsächlich an Start-ups mit dem Ziel, mittelfristig (meist vier bis sieben Jahre) hohe Renditen zu erzielen. Informationen dazu finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
  • coparion: Der Ko-Investmentfonds coparion stellt kleinen innovativen Technologieunternehmen bis zu 10 Millionen Euro Kapital zur Verfügung und wird aus dem ERP-Sondervermögen, von der KfW und der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert.
  • Crowdinvesting: Plattformen für Crowdinvestments gewinnen als alternative Methode zur Kapitalbeschaffung zunehmend an Beliebtheit. Die Investoren sind oft Kleinanleger*innen, die sich mit kleinen Beträgen beteiligen und im Gegenzug einen Anteil am Gewinn oder Unternehmenswert erhalten.
  • Mikromezzaninfonds Deutschland: Mezzaninfonds sind nachrangige Darlehen, die aber dem Eigenkapital eines Unternehmens zugerechnet werden. Mezzaninkapital birgt ein höheres Risiko, weshalb der Zinssatz höher ausfällt. Aufgrund der Zurechnung zum Eigenkapital erhöht sich allerdings die Kreditwürdigkeit der Firma, wodurch die Zinssätze für Bankkredite niedriger ausfallen und die Kosten ausgeglichen werden. Mikromezzaninfonds Deutschland unterstützt kleine und junge Unternehmen, die nur bedingt Zugang zu normalen Mezzaninfonds finden. Die Beteiligung erfolgt still und die maximale Beteiligungshöhe beträgt 150.000 €.

Vor- und Nachteile von Beteiligungsfinanzierungen

  • Das Beteiligungskapital erhöht die Eigenkapitalquote. Das verbessert die Bonität und das Rating, wodurch zukünftige Finanzierungen einfacher sind.
  • Die Beteiligungsfinanzierung gleicht Schwankungen im Umsatz aus.
  • Der Investor kann dem Unternehmen Know-how bieten und neue Kontakte herstellen.
  • Die Aufnahme von Beteiligungskapital ist mit sehr viel Aufwand verbunden
  • Das Business-Konzept muss felsenfest sein.
  • Es kann sehr lange dauern, bis Sie einen Beteiligungspartner finden. Planen Sie allein für die Vorprüfung sechs Monate ein. Außerdem sind nur 2–5 % der Anfragen erfolgreich.
  • Der Investor hat ein Mitspracherecht, das Unternehmen gehört als in gewisser Hinsicht nicht mehr ganz Ihnen und Sie müssen ihn bei Entscheidungen miteinbeziehen.

Bankbürgschaften

Bürgschaften sind kein Fördermittel, sondern ein Mittel zum Zweck. Gläubiger wie Banken verlangen bei Existenzgründern meistens Sicherheiten (Grundschuld, Wertpapiere, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Forderungen gegenüber Kunden etc.), um das Risiko zu reduzieren. Da Existenzgründer*innen beziehungsweise Selbstständige oftmals keine oder zu wenig Sicherheiten haben, gibt es den Umweg über eine Bankbürgschaft, die das Ausfallrisiko für die Hausbank übernimmt. Beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken können Sie die für Ihr Bundesland zuständigen Bürgschaftsbanken ausfindig machen.

Fazit

Unter den zahlreichen Fördermitteln für Existenzgründer*innen und Selbstständige gibt es mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit das Passende für Sie. Die Herausforderung besteht darin, sich in diesem regelrechten Dschungel zurechtzufinden und alle Anträge form- und fristgerecht einzureichen. Die drei Oberkategorien von Fördermitteln sind Zuschüsse, Darlehen und Beteiligungskapital. Je nach Anforderungen und Unternehmensphase kommt für Sie eine oder mehrere davon in Frage. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mittels einer Bankbürgschaft Darlehen zu erhalten, wenn Sie keine oder zu wenig Sicherheiten haben. Gründungsberater*innen können dabei helfen, die Hürden der Fördermöglichkeiten zu überwinden. Außerdem können sie Ihnen allgemein bei der Existenzgründung behilflich sein, z. B. bei der Erstellung des Businessplans, der Verbesserung der Geschäftsidee, den Steuerangelegenheiten, dem Marketing und vielem mehr. Nicht vergessen: Auch für die Gründungsberatung gibt es Zuschüsse. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Förderprogramme hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderdatenbank ins Leben gerufen. Auf der Plattform können Sie einfach nach Thema, Bereich oder Postleitzahl ein für Sie geeignetes Förderprogramm finden. Die zahlreichen Filtermöglichkeiten ermöglichen eine intuitive und zielgerichtete Navigation. Gelistet sind Förderprogramme aus Deutschland (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) und der Europäischen Union. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee!

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Three individuals are sitting at a table with a laptop, a disposable coffee cup, notebooks, and a phone visible. Two are facing each other, while the third’s back is to the camera. The setting appears to be a bright room with large windows.

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