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    • Sie nehmen die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§6 ASiG) wahr und unterstützen die Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

Job Post Details

Sachbearbeiter Bauaufsicht (m/w/d) - job post

Landratsamt Erzgebirgskreis
1.7 von 5 Sternen
Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
4.150 € – 6.150 € pro Monat - Teilzeit, Vollzeit
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Stellenbeschreibung

Gehalt

  • 4.150 € – 6.150 € pro Monat

Anstellungsart

  • Teilzeit
  • Vollzeit

Arbeitsort

Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz

Leistungen

Aus der vollständigen Stellenbeschreibung

  • Jahressonderzahlung
  • Weiterbildungsprogramme
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten

Vollständige Stellenbeschreibung

Sachbearbeiter Bauaufsicht (m/w/d)

Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 316.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.

  • Vertragsarten: Vollzeit,Teilzeit

Angebot

  • Vergütung nach dem TVöD
    • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
  • 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits

Aufgaben

  • Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, insb. nach § 64 SächsBO
    • Prüfung und rechtliche Bewertung von Bauanträgen gemäß SächsBO, d. h.
      • die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuches, (Bauplanungsrecht)
      • Einhaltung der Vorschriften der Sächsischen Bauordnung sowie weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen sowie
      • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird
    • Erkennen der notwendigen Träger öffentlicher Belange sowie darauf folgende Veranlassung der Trägerbeteiligung
    • Erteilung von Prüfaufträgen an zugelassene Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz (einschließlich der Prüfung der durch den Prüfingenieur vorgelegten Gebührenrechnungen)
    • fachliche Wertung der durch beauftragte Prüfingenieure vorgelegten Prüfberichte zu den Genehmigungsverfahren
    • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Abweichung nach § 67 Abs. 1, 2 SächsBO
    • Prüfung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, insbesondere Baulasterfordernisse, örtliche Bauvorschriften und die Einschlägigkeit von aufgedrängtem Fachrecht (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz)
    • Erstellung der Bescheide (Baugenehmigungen oder Teilbaugenehmigungen/Versagungen/Verlängerungen/Nachträge/Kostenfestsetzungen etc.)
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen gem. der DVOSächsBO i. V. m. der VwVBauPrüf und § 66 SächsBO, insb. detaillierte Prüfung der durch Entwurfsverfasser oder Bauherren vorgelegten Brandschutzkonzepte
    • bautechnische Prüfung von Sonderbauten nach Bauordnungsrecht im Hinblick auf mögliche Erleichterungen oder erhöhte Anforderungen nach § 51 SächsBO
    • Abwägung auf Verzicht von bautechnischen Nachweisen bei Vorhaben gem. VwVBauPrüf Nr. 1
    • Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahme oder Befreiung gemäß dem GEG
  • Wiederkehrende Prüfungen, bauaufsichtliches und baupolizeiliches Einschreiten, Vollzug Eingriffsverwaltung
    • turnusmäßige Überprüfung von Sonderbauten gemäß der geltenden Vorschriften
    • Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen der Brandschutzdienststellen (z. B. Kreisbrandmeister), gemäß dem aktuellen SächsBRKG
    • statisch-konstruktive Beurteilung konkreter Gefahrensituationen (z. B. Einsturzgefährdung) einschließlich Entscheidung und Anordnung der erforderlichen Maßnahmen (z. B. Absperrung, Abtragung, Abbruch, Nutzungsuntersagung) in eigenverantwortlichem Ermessen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 3 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO mit Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsmaßnahmen
    • brandschutztechnische Beurteilung konkreter Gefahrensituationen (z. B. fehlender Rettungsweg) einschließlich Entscheidung und Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 3 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO mit Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsmaßnahmen
    • Beurteilung der Verkehrssicherheit und darauf folgende Feststellung konkreter Gefahrensituationen (z. B. Absturzsicherung) einschließlich Entscheidung und Anordnung der erforderlichen Maßnahmen in eigenverantwortlichem Ermessen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 3 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO mit Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsmaßnahmen
    • Prüfung der durch die Bezirksschornsteinfeger eingereichten Mängelanzeigen in Bezug auf Feuerstätten aufgrund unmittelbarer Gefahren für die Betriebs- und Brandsicherheit, Verfügung von Sicherungsmaßnahmen, bspw. Stilllegung Feuerstätten in eigenem Ermessen nach §14 Abs.2 SchfHwG
    • Durchführung Verwaltungsverfahren, beispielsweise Entscheidung und Erstellung der Bescheide zur Einstellung von Bauarbeiten, Beseitigung von Anlagen oder Nutzungsuntersagung
    • Durchführung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich Erstellung der Bescheide
    • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 87 SächsBO in bauaufsichtlichen Einzelfällen
  • sonstiges Bauordnungsrecht/Fachaufsicht
    • Durchführung der Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung gemäß §§ 81 und 82 SächsBO sowie Ableitung und Entscheidung über erforderliche Maßnahmen
    • Durchführung der Gebrauchsabnahmen bei fliegenden Bauten einschließlich der Kontrolle des Prüfbuches sowie der Ausführungsgenehmigung
    • Stellungnahmen zu bauaufsichtlichen Widerspruchsverfahren, Abweichungen und bei Gestattungsverfahren gemäß § 60 SächsBO
    • Erarbeitung von bauordnungsrechtlichen Stellungnahmen zu Marktfestsetzungen
    • bauordnungsrechtliche Stellungnahmen bei anderen Gestattungsverfahren die keiner eigenständigen Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde bedürfen (BImSchG, SächsWHG etc.)
    • bauordnungsrechtliche Stellungnahme zur Feststellung der Verfahrensfreiheit von Vorhaben
    • Prüfung von Gebäuden im Zusammenhang mit vorübergehender Nutzungsänderungen einschließlich der Erstellung von entsprechenden Bescheiden
    • Erteilung von Genehmigungen und Überwachung von Schleppaufzügen nach LSeibG
    • bauaufsichtliche Bearbeitung von Abbruchanzeigen und Unterrichtungen zuständiger Träger öffentlicher Belange (Abfall-, Denkmalschutz-, Naturschutz- und Vermessungsbehörde)
    • Beratung und Fachaufsicht über die Bauämter der Stadt-/Gemeindeverwaltungen (bspw. § 67 Abs. 3 SächsBO)

Profil

  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
    • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Bauwesen (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH)), Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur
  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
    • zur Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende Kenntnisse erforderlich:
      • allgemeine Rechtsgrundlagen: vertiefte Fachkenntnisse, einschl. Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur: VwVfG, VwGO, VwVG, SächsVwVG, SächsVwKG, OWiG, BGB, gültige Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien, insbesondere Sächsisches Kostenverzeichnis, VwV Kostenfestlegung
      • fachliche Rechtsgrundlagen: vertiefte Fachkenntnisse einschl. Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur: BauGB, BauNVO, SächsBO, DVOSächsBO, VwVSächsBO einschl. im Anhang bekanntgemachte Richtlinien, VwVBauPrüf, Bekanntmachung über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren, BauPG, SächsPAVO, SächsGarVO, SächsFeuVO, GEG, VwVTB, techn. Baubestimmungen, SächsVermGeoG, SächsBRKG einschl. SächsFwVO, SächsWaldG, SächsBestG, BNatSchG einschl. SächsNatSchG, WoEigG, SächsDSchG, LSeilbG, div. Richtlinien/Erlasse der obersten Bauaufsichtsbehörde, SächsFIBauR
    • wünschenswert ist eine abgeschlossene Fortbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz oder die Bereitschaft, eine entsprechende Qualifizierung zu absolvieren sowie die Mitarbeit im Verwaltungsstab
    • hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft
    • eigenverantwortliche Problemlösung und Arbeitsplanung
    • Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit und überzeugendes Auftreten
    • Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den Privat-Pkw auch für dienstliche Belange einzusetzen

Über uns

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab und nutzen Sie direkt unser Onlineformular für Ihre Bewerbung. Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zu den Themen Schwerbehinderung und Gleichstellung, Datenschutz, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie die weiteren Informationen zum Stellenbesetzungsverfahren, diese finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erzgebirgskreis unter: www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausbildung-und-karriere-im-landratsamt/informationen-fuer-bewerber

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