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Arbeitslosengeld für Selbstständige: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

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Einige Selbstständige haben bereits die Erfahrung gemacht, dass plötzlich Aufträge wegbrachen und sie die nötigen Umsätze nicht mehr erwirtschaften konnten. Die Idee, Arbeitslosengeld für Selbstständige in Anspruch zu nehmen, erscheint da verlockend. Auch in wirtschaftlich insgesamt schwierigen Zeiten fragen sich viele Selbstständige, ob und wie sie vorsorgen können, um sich gegen Auftragseinbrüche abzusichern.

In diesem Artikel erfahren Sie, was unter Arbeitslosengeld für Selbstständige zu verstehen ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was Sie wann tun sollten, um eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen.

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Was ist Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie zwar ohne Beschäftigung sind, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können. Sie müssen zudem in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Das nennt man Anwartschaftszeit. Ob Sie diese Bedingung erfüllen, zeigt sich, wenn alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb dieses 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet werden.

Selbstständige gelten dann als arbeitslos, wenn die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen, um als selbstständige/r Unternehmer*in Arbeitslosengeld zu beziehen

Grundsätzlich gilt: Solange Sie in der Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, erwerben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Umkehrschluss bedeutet das: Sie können zwar auch als Selbstständige*r eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, allerdings nur, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Sie gründen gerade Ihr Unternehmen oder machen sich selbstständig und arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche dafür.

Zudem muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Vor dem Start in Ihre Selbstständigkeit waren Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig, haben also in einer angestellten Tätigkeit gearbeitet oder befanden sich in einem Ausbildungsverhältnis.

 oder

  • Sie hatten vor der Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III.

Falls Sie sich nicht versichert haben, können Sie möglicherweise noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Allerdings müssen Sie dafür vor der Selbstständigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, während Sie die Gesamtdauer des Bezuges nicht ausgeschöpft haben. Dieser Anspruch auf Arbeitslosengeld darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.

Das bedeutet, dass alle Selbstständigen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, also bereits länger selbstständig tätig sind, keine Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Sie können sich nur auf anderen Wegen gegen Umsatzeinbrüche absichern.

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Wie schließen Selbstständige eine Arbeitslosenversicherung ab?

Laut dem Hinweisblatt zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie spätestens drei Monate nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 15 Stunden für Ihre selbstständige Tätigkeit arbeiten, beispielsweise durch Ihren Gewerbeschein oder durch eine Bescheinigung Ihres Steuerberatungsbüros. Haben Sie einen Antrag auf einen Existenzgründerzuschuss gestellt, werden diese Nachweise nicht benötigt.

Lesen Sie auch: Den Gewerbeschein richtig beantragen – wie geht das?

Wie hoch sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Anders als bei Angestellten bemisst sich die Höhe der Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern sie werden pauschal erhoben. In der zweijährigen Startphase nach der Gründung zahlen Sie nur die Hälfte der monatlichen Beiträge.

Im Jahr 2024 beträgt der monatliche Beitrag damit 45,96 Euro (West) bzw. 45,05 Euro (Ost). Danach sind pro Monat 91,91 Euro (West) bzw. 90,09 Euro (Ost) zu entrichten.

Tipp: Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen auch, welche weiteren Versicherungskosten (Kranken-, Pflege- sowie Unfallversicherung und/oder Betriebshaftpflicht) auf Sie zukommen. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit können viele Gründer*innen noch nicht mit hohen Einkünften rechnen und müssen oft recht knapp kalkulieren.

Beachten Sie, dass Sie keinen wiederholten Anspruch auf die Startphase haben, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit immer wieder unterbrechen, zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen. Sobald die Startphase beendet ist, zahlen Sie den vollen Beitrag.

Entschließen Sie sich zum Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, müssen Sie in der Regel mindestens fünf Jahre lang Ihre Beiträge bezahlen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Die Bundesagentur für Arbeit berechnet die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige auf der Grundlage eines fiktiven Entgelts, das unter anderem von Ihrer Ausbildung bzw. Qualifikation abhängt. Dieses fiktive Arbeitsentgelt richtet sich danach, in welchen Bereich Ihre Agentur für Arbeit Sie in erster Linie vermitteln will und die entsprechende Qualifikationsgruppe. Die Orientierungswerte der Bundesagentur für Arbeit lauten für das Jahr 2024 (Steuerklasse III/60 % – ohne Kind):

  • Qualifikationsgruppe 1 (Hoch-/Fachhochschule) 1.778,10 Euro
  • Qualifikationsgruppe 2 (Fachschule/Meister) 1.534,20 Euro
  • Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossener Ausbildungsberuf) 1.276,50 Euro
  • Qualifikationsgruppe 4 (keine Ausbildung) 977,70 Euro

Das sind jedoch nur Richtwerte, die keinen Anspruch begründen. Zudem gilt, dass Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit für mindestens 150 Tage keinen Lohn durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung erzielt haben dürfen.

Häufige Fragen

Brauchen Selbstständige überhaupt eine Arbeitslosenversicherung?

Informieren Sie sich vor Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, wie hoch das Bürgergeld ausfallen würde, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit ganz aufgeben würden. In vielen Fällen wäre Ihr Arbeitslosengeld nämlich nur unwesentlich höher, Sie hätten aber eine relativ hohe monatliche Belastung.

Muss die Selbstständigkeit aufgegeben werden, wenn man Arbeitslosengeld erhält?

Nein, Sie dürfen weiterhin 15 Stunden pro Woche für Ihre selbstständige Tätigkeit aufwenden.

Kann ich bei Arbeitslosigkeit in meiner privaten Krankenversicherung bleiben?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich davon befreien lassen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert und entsprechend privat versichert waren. Bei einer Befreiung erhalten Sie von der Arbeitsagentur einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den Kosten, die die Agentur für Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernehmen würde.

Dazu müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Leistungsbescheid eine Kopie des Befreiungsbescheids vorlegen, den Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen können.

Manche privaten Versicherungen bieten an, die Beitragspflicht während der Arbeitslosigkeit kostenfrei ruhen zu lassen. Sie müssen Ihre private Versicherung in jedem Fall informieren.

Können Selbstständige eine private Arbeitslosenversicherung abschließen?

Die Möglichkeit, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen, gibt es aktuell lediglich für Angestellte.

Welche weiteren Sozialleistungen kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich selbstständig bin?

Falls Sie nicht anspruchsberechtigt für das Arbeitslosengeld für Selbstständige sind, können Sie Bürgergeld beantragen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In manchen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Das Arbeitslosengeld für Selbstständige ist eine individuelle Abwägung

Auch mit einer selbstständigen Tätigkeit gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein, klingt zunächst verlockend. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein. Zudem ist die monatliche Belastung durch die Beitragszahlungen für mindestens fünf Jahre in Betracht zu ziehen. Ob sich der Abschluss der Arbeitslosenversicherung für Sie lohnt, ist daher eine Entscheidung, die von vielen individuellen Faktoren abhängt und gut überlegt sein will.

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