Was ist ein Einzelunternehmen?
Von einem Einzelunternehmen spricht man, wenn das Unternehmen ohne weitere Gesellschafter*innen gegründet und geführt wird, also nicht als Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH. Das Unternehmen gehört damit dem Inhaber bzw. der Inhaberin allein. Entscheidungen können somit unabhängig von anderen getroffen werden, und die Inhaber*innen sind allein für das Unternehmen verantwortlich.
Häufig wird diese Rechtsform von Gründer*innen gewählt, da die Gründung unkompliziert ist. Meist ist eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung beim Finanzamt ausreichend. Mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen waren 2021 in Deutschland gemeldet und damit die häufigste Rechtsform für Unternehmen.
Das könnte Sie auch interessieren: Zuschüsse und Förderungen für Existenzgründer und Selbstständige
Verschiedene Formen von Einzelunternehmen
Je nachdem, welche selbstständige Tätigkeit Sie ausüben wollen, sind verschiedene Typen von Einzelunternehmen möglich:
Gewerbe
Wollen Sie ein Gewerbe ausüben, prüft das Finanzamt, ob Sie der Gewerbepflicht unterliegen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit ausüben und damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und haben entsprechend eine eigene Steuernummer, um Ihr Einkommen zu versteuern.
Lesen Sie auch: Den Gewerbeschein richtig beantragen – wie geht das?
Bei einem Kleingewerbe greift die Kleinunternehmerregelung: In diesem Fall darf der Umsatz im ersten Gründungsjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Wird Ihnen auf Antrag dieser Status zugesprochen, profitieren Sie von einigen steuerlichen Vorteilen. So melden Sie ein Kleingewerbe an.
Eingetragener Kauffrau bzw. Eingetragener Kaufmann (e. K.)
Wer ein Handelsgewerbe betreibt, gilt laut § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) automatisch als Kaufmann bzw. Kauffrau, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen „nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise“ eingerichteten Geschäftsbetrieb. Einzelkaufleute müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen und sind außerdem zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Freiberufler*in
Planen Sie hingegen nicht, ein Gewerbe auszuüben, reicht eine Anmeldung beim Finanzamt für die Gründung. Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht nötig. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden darf, entscheidet das Finanzamt. Idealerweise besprechen Sie mit einem bzw. einer auf Freiberufler*innen spezialisierten Steuerberater*in schon im Vorfeld Ihrer Gründung, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Vorteile von Einzelunternehmen
Unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbe anmelden, einen kaufmännischen Gewerbebetrieb anstreben oder als Freiberufler*in tätig werden, bringt ein Einzelunternehmen viele Vorteile mit sich:
Unkomplizierte Gründung
Als natürliche Person müssen Sie keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und benötigen weder eine Satzung noch eine notarielle Beglaubigung. Das hält die Gründungskosten niedrig. Sie müssen je nach Vorhaben Ihr Unternehmen nur beim Gewerbeamt, beim Finanzamt und ggf. bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Eingetragene Kaufleute sind zudem verpflichtet, einen Handelsregistereintrag vorzunehmen und müssen sich bei der Industrie- und Handelskammer anmelden.
Ein Stammkapital wie bei anderen Unternehmensformen ist nicht nötig, und auch sonst sind die Kosten überschaubar: Nur beim Handelsregistereintrag wird eine Gebühr fällig, und die IHK erhebt jährliche Mitgliedsbeiträge. Beides entfällt jedoch für Freiberufler*innen.
Vereinfachte Buchführung
Wenn Sie als Einzelunternehmer*in nicht im Handelsregister eingetragen sind, können Sie für Ihre Buchführung die Einnahme-Überschuss-Rechnung anwenden, eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie müssen zudem Ihre Bilanzen nicht offenlegen.
Gute Chancen auf Kreditvergabe
Da die Inhaber*innen von Einzelunternehmen persönlich haftbar sind und daher bei Banken ein gutes Ansehen genießen, ist es tendenziell einfacher, einen Kredit zu erhalten.
Unternehmerische Freiheit
Viele Einzelunternehmer*innen schätzen es sehr, dass sie ihre geschäftlichen Entscheidungen allein treffen können. Die Verantwortung für ihr Unternehmen liegt damit ausschließlich bei ihnen, und sie müssen sich mit keinen weiteren Gesellschafter*innen abstimmen. Das heißt, Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitszeiten, können Urlaub machen, wann immer Sie wollen, und natürlich liegt es auch in Ihrer Hand, welche Investitionen in Ihr Unternehmen Sie vornehmen wollen.
Vor allem jedoch bedeutet dies, dass Sie strategische Entscheidungen treffen können und damit unmittelbaren Einfluss auf die Zukunft Ihres Unternehmens nehmen, ohne dass andere Personen ein Mitspracherecht haben.
Gewinne gehören Ihnen
Daraus folgt auch, dass Sie Ihre Gewinne behalten und frei entscheiden können, was Sie damit machen wollen. Manche Einzelunternehmer*innen stellen mit zunehmendem Erfolg Mitarbeitende ein. Das ist grundsätzlich möglich. Aus Haftungsgründen entscheiden sie sich dann allerdings meist dazu, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, in der Regel eine GmbH.
Mehr dazu:
Nachteile von Einzelunternehmen
Auch wenn die genannten Vorteile zunächst für das Einzelunternehmen zu sprechen scheinen, müssen auch die möglichen Nachteile bedacht werden:
Unternehmerisches Risiko
Denn die Kehrseite der unternehmerischen Freiheit ist das Risiko, das Sie als Einzelunternehmer*in in Kauf nehmen. Können Sie zum Beispiel Ihren Verpflichtungen gegenüber Kund*innen, Lieferant*innen oder anderen Geschäftspartner*innen nicht (mehr) nachkommen, tragen Sie auch die Folgen allein. Sie können für Ihre Fehlentscheidungen unbeschränkt in Haftung genommen werden – anders als etwa Geschäftsführer*innen einer GmbH, die nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie längere Zeit aufgrund von Krankheit ausfallen. Die finanziellen Verluste müssen Sie ebenfalls allein tragen.
Scheitern Sie mit Ihrem Unternehmen, droht eine Privatinsolvenz, die sich negativ auf Ihre berufliche und private Zukunft auswirken kann.
Einkommens- statt Körperschaftssteuer
Als Einzelunternehmen erhebt das Finanzamt von Ihnen die Einkommenssteuer. Führen Sie hingegen eine GmbH, gilt Ihr Unternehmen als juristische Person, und es wird Körperschaftssteuer erhoben. Diese wird auf das zu versteuernde Einkommen gezahlt, wobei dafür verschiedene Regelungen gelten, siehe Körperschaftssteuergesetz (KStG).
Keine Fantasienamen möglich
Ist Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, muss der Unternehmensname bei Kleingewerbetreibenden Ihren Vor- und Zunamen enthalten, Freiberufler*innen können sich auf den Nachnamen beschränken. Erlaubt ist aber, diese Bezeichnung durch eine Branchenbezeichnung oder einen weiteren Namenszusatz zu ergänzen.
Diese Einschränkungen gelten allerdings vor allem für den Geschäftsverkehr wie die eigene Website, Rechnungen und Angebote, etc.: Hier müssen Vor- und Zuname immer genannt werden. Bei Werbematerialien können Sie jedoch durchaus eine Geschäftsbezeichnung wählen, wie etwa „Brauhaus zum wilden Keiler“ oder „Beautyinstitut Lotusblume“.
Pflicht zur Bilanzierung und doppelten Buchführung für eingetragene Kaufleute
Bei einem Handelsregistereintrag genügt eine einfach Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht mehr. Sie sind dann zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen zudem einen Jahresabschluss durchführen.
Kein Feedback
Entscheidungen allein zu treffen, ist für viele verlockend. Doch manchmal kann es durchaus hilfreich sein, weitreichende unternehmerische Entscheidungen mit anderen zu diskutieren. Darauf verzichten Sie als Einzelunternehmer*in. Sie können diesen Nachteil jedoch teilweise ausgleichen, wenn Sie sich in beruflichen Netzwerken engagieren und sich mit anderen Einzelunternehmer*innen austauschen.
Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Risiko
In vielen Fällen ist ein Einzelunternehmen gerade für Gründer*innen die beste Wahl, weil die Gründungskosten niedrig sind und viele Entscheidungen gerade am Anfang selbstständig getroffen werden können. Wenn Sie jedoch das unternehmerische Risiko scheuen, kommt vielleicht eine andere Rechtsform wie zum Beispiel die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) eher für Sie in Frage. Diese kann theoretisch mit nur einem Euro Startkapital gegründet werden und gibt Ihnen in Bezug auf die Haftung eine größere Sicherheit.