Zusatzleistungen machen Arbeitgeber attraktiv
Abgesehen vom Aufgabengebiet und der Zielsetzung, können sich Arbeitgeber vor allem durch die Unternehmenskultur von anderen Unternehmen abheben. Hierzu gehört auch, wie wohl und wie wertgeschätzt sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen. Je mehr eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber auf die individuellen Bedürfnisse der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeht, desto eher fühlen sich diese dem Unternehmen verbunden – und bleiben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich dem Unternehmen verbunden fühlen, sprechen ganz anders über ihren Job und den Chef oder die Chefin, was wiederum zu einer positiven Reputation für das gesamte Unternehmen führt. Fachkräfte kommen und bleiben, weil sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen, weil sie nicht nur gefordert, sondern auch gefördert werden. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen gute Teams. Gute Teams leisten gute Arbeit, geben Wissen innerhalb des Teams weiter und bieten den Nährboden für Kreativität und Innovation. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben weniger Ausfallzeiten und packen auch dann mit an, wenn Not am Mann ist.
Nur ein zufriedener Mitarbeiter kann Kundenzufriedenheit erzeugen, nur ein Mitarbeiter, der sich in seinem Unternehmen verbunden fühlt, kann Kundenbindung aufbauen, und nur derjenige kann Servicekultur von ganzem Herzen leben, der eine solche Kultur im eigenen Unternehmen jeden Tag erlebt. – Sabine Hübner, österreichische Vortragsrednerin und Sachbuch-Autorin
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun also gut daran, für ein gutes Betriebsklima zu sorgen. Und das geht auch mithilfe von Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen als Ausdruck von Wertschätzung
Doch welche Zusatzleistungen – sogenannte Benefits – können Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten? Im Folgenden geben wir Ihnen einige Ideen an die Hand, mit denen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren können, oder aber auch einfach Ihre Wertschätzung für sie zum Ausdruck bringen. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jeder Benefit für jede Situation geeignet oder unterm Strich gar finanziell von Vorteil ist. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber, inwiefern ein Benefit eine steuerrelevante Zuwendung darstellt. Letztlich ist es dann immer auch eine Rechenaufgabe, bei der in der Gleichung nicht nur der Geldwert berücksichtigt werden sollte, sondern auch, welchen Wert der Benefit für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter hat. Nicht alles kann in Geld aufgewogen werden, aber Zusatzleistungen, die der Belegschaft nichts bringen, verursachen nur unnötige Kosten.
Geldwerte Vorteile
Geldwerte Vorteile – auch Sachbezüge oder Sachleistungen genannt – sind eine Form der Vergütung, die über den Lohn hinausgehen, aber nicht mit Geld ausgezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel Handys, Laptops und Fahrzeuge, die alle dem Unternehmen gehören, aber dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin kostenlos oder vergünstigt überlassen werden. Viele dieser Sachleistungen müssen auf der Lohnabrechnung besteuert werden, aber es gibt Freibeträge, sodass diese dennoch attraktiv sein können.
Einige Beispiele für geldwerte Vorteile sind:
- zinsfreie oder -vergünstigte Darlehen vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin
- Vermögensbeteiligungen, sofern diese allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie zum Beispiel Massagen oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, sofern diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Belastung stehen
- Bonusmeilen, die durch beruflich geflogene Meilen erworben wurden und für private Flüge genutzt werden können
- elektronische Geräte, wie zum Beispiel Smartphones, Computer oder Laptops, die auch privat genutzt werden dürfen
Bei all diesen Zusatzleistungen gilt es, bestimmte Obergrenzen bzw. Freibeträge zu beachten. Danach sind diese mit der Lohnabrechnung zu versteuern.
Andere Formen von Benefits, die von der Arbeiternehmerin oder dem Arbeitnehmer nicht versteuert werden müssen
Es gibt einige Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gutes zu tun, die sich nicht auf die Lohnsteuer auswirken. Hier einige Beispiele:
- Betriebskindergärten oder Geldleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern
- eine Bahncard, die aus beruflichen Gründen bzw. für dienstliche Fahrten angeschafft wird und von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer auch privat genutzt werden kann
- Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, zum Beispiel Coachings, Masterkurse oder Intensivsprachkurse
- Strom für das private Elektroauto (darf vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin abgabenfrei bereitgestellt werden)
- Getränke, wie Kaffee, Tee und Mineralwasser sowie frisches Obst, vom Unternehmen kostenlos während der Arbeitszeit bereitgestellt
- bis zu zwei Betriebsfeiern im Jahr, wenn dabei die Kosten pro Feier und pro Mitarbeiter nicht über einem bestimmten Betrag liegen (110 Euro, Stand März 2021)
Legen Erwerbstätige unterschiedlicher Generationen wert auf unterschiedliche Benefits?
Die Generation Y, also die heute 21- bis 38-Jährigen, legt vor allem Wert auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Laut einer Studie des Splendid Research Instituts 2018 wünschen sich das rund 66 % der 1.005 Befragten. Rund die Hälfte von ihnen gaben an, dass sie eine betriebliche Altersvorsorge schätzen. Knapp 40 % von ihnen freuen sich über Beteiligungen am Unternehmenserfolg, zum Bespiel in Form von Bonuszahlungen. Etwa ein Drittel freut sich über kostenfreie Kaltgetränke am Arbeitsplatz. Eine gute, praktische Versorgung mit Essen ist für knapp 30 % der Befragten wichtig. Das kann in Form einer Kantine oder Restaurantgutscheinen sein. Oder aber vielleicht über eine Kooperation mit einem Lieferdienst? Ältere Arbeitnehmer, geboren zwischen 1965 und 1980 – auch Generation X genannt – bevorzugen dieselben Zusatzleistungen. Allerdings rankt bei Ihnen die Erfolgsbeteiligung an letzter Stelle, nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betrieblicher Altersvorsorge, Getränke und Kantine. Knapp 45 % der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gaben an, dass sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichten würden, um mehr Zusatzleistungen zu erhalten. Dem gegenüber stehen nur 25 % der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Geld zugunsten eines Benefits verzichten würden.
Weitere Benefits: Work-Life-Balance, Homeoffice und Co.
Flexible Arbeitszeiten, Karrierechancen, Arbeitsplatzgestaltung, 4-Tage-Woche. All dies sind Konzepte, die heutzutage ganz oben auf der Liste der beliebtesten Benefits stehen, genauso wie eine großzügige Urlaubsplanung, flexible Elternzeit-Modelle und sogenannte Sabbaticals. Gerade in den letzten beiden „Corona-Jahren” haben viele Unternehmen erkennen dürfen, dass es auch im Homeoffice geht oder zumindest mit weniger Tagen im Büro. Auch das Konzept des mobilen Arbeitens hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Letztlich kommt es auf das Unternehmen und seine Kultur an, um herauszuarbeiten, welche Benefits zum eigenen Unternehmensstil passen, welche unternehmensweiten Benefits realistisch umgesetzt werden können und was auf individueller Ebene verhandelt und vereinbart werden kann. Ein Ruf als gute Arbeitgeberin oder guter Arbeitgeber kann jedoch niemals schaden. Deshalb lohnt es sich, sich Gedanken über Zusatzleistungen zu machen.
Gibt es Nachteile durch Zusatzleistungen?
Trotz der bereits genannten Vorteile, gibt es auch einige Dinge, die man bei der Bereitstellung von Zusatzleistungen beachten muss. Allen voran, dass man im steuerrelevanten Rahmen bleibt und eventuelle Abgaben den Benefit nicht aufheben. Grundsätzlich gilt es auch zu beachten, dass geldwerte Zusatzleistungen sich nicht im Rentenbescheid niederschlagen. Daher ist es wichtig, dass dies zum Beispiel durch ein gutes Konzept für eine betriebliche Altersvorsorge aufgefangen wird. Ebenfalls gilt es zu bedenken, ob und in welcher Höhe Zusatzleistungen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen, wie zum Bespiel einer Berufsunfähigkeitsrente, Erziehungszeiten usw. berücksichtig werden. Und letztlich sind solche Zusatzleistungen auch jederzeit kündbar.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur als Orientierung dienen kann und keine steuerliche Beratung darstellt. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater über aktuelle Regelungen und Möglichkeiten.