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Bezahlung im Praktikum – Alle Infos zur Praktikumsvergütung

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Die Arbeitgeber-Ressourcenbibliothek von Indeed unterstützt Unternehmen beim Recruiting und bei der Verwaltung ihrer Mitarbeiter*innen. In über 15.000 Artikeln in 6 Sprachen bieten wir Strategieratschläge, Anleitungen und Best Practices, um Unternehmen beim Recruiting und der Bindung passender Mitarbeiter*innen zu unterstützen.

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Hinweis: Jobsuchenden unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, Konten auf Indeed zu erstellen.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2020 mindestens 9,35 Euro pro Stunde. Das ist die Untergrenze dessen, was Unternehmen Ihren Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit zahlen müssen. Grundsätzlich fallen auch Praktikant*innen unter den gesetzlichen Mindestlohn, allerdings nicht alle. Bei der Vergabe von Praktika gibt es einige Sonderregelungen, die nicht immer ganz einfach zu durchschauen sind. Man unterscheidet zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum und auch die Dauer des Praktikums entscheidet darüber, inwieweit sich diese für eine Vergütung bzw. für den Mindestlohn qualifizieren. Bei uns erfahren Sie, wie die Vergütung von Praktika gesetzlich geregelt ist und worauf Sie auf jeden Fall achten sollten.

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Praktikumsvergütung – Wann muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden?

Wie oben bereits erwähnt, qualifizieren sich nicht alle Praktika für den Mindestlohn. Den gesetzlich festgelegten Stundenlohn gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Sie Ihre Praktikant*innen nach dem Mindestlohn vergüten müssen, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Die Praktikant*innen sind mindestens 18 Jahre alt: Allgemein gilt der Mindestlohn nur für Erwachsene. Sind die Praktikant*innen noch minderjährig, verfügen aber bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann muss auch hier der Mindestlohn gezahlt werden.
  • Das Praktikum dauert länger als drei Monate: Alle Praktika, die weniger als drei Monate dauern, fallen nicht unter die gesetzliche Zahlung des Mindestlohns. Hier wird davon ausgegangen, dass der Beitrag der Praktikant*innen zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens anfangs eher noch nicht gegeben ist. Diese Zeit wird als Einarbeitungszeit gesehen, was ein Unternehmen Zeit und Geld kostet. Ist das Praktikum allerdings für einen längeren Zeitraum ausgelegt, muss der Mindestlohn gezahlt werden. Im Falle einer Verlängerung des Praktikums nach drei Monaten ist es rechtlich gesehen nicht ganz sicher, inwieweit der Mindestlohn rückwirkend greift.
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum: Sogenannte Orientierungspraktika oder ausbildungs- und studienbegleitende Praktika, die länger als drei Monate dauern, müssen ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn vergütet werden.
  • Bei Pflichtpraktika besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn: Wird das Praktikum von der Bildungseinrichtung vorgeschrieben, so haben die Praktikant*innen keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem Mindestlohn.

Ausnahmen: Langzeitarbeitslose haben z. B. erst nach sechs Monaten einen Anspruch auf den Mindestlohn, unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum oder eine feste Anstellung handelt. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen und der gesetzliche Mindestlohn ist zwingend zu zahlen, unabhängig davon, ob sich ein Praktikant bzw. eine Praktikantin auch mit einem geringeren Stundenlohn zufriedengeben würde. Hier könnten ausstehende Beträge im Nachhinein eingeklagt werden.

Was ist fair bei der Bezahlung für ein Praktikum?

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist man sich einig: Nichts zu zahlen ist nicht fair. Es gibt aber nicht selten Unternehmen, die Praktika oder auch Abschlussarbeiten gar nicht vergüten. Bei einem Praktikum soll vor allem das Lernen und die Erweiterung der Kenntnisse im Vordergrund stehen und das sollte auch honoriert werden. Praktikant*innen sollten nicht als billige Arbeitskräfte gesehen werden, weswegen der DGB eine Summe von ca. 300 Euro pro Monat nennt. Dieses Argument basiert vor allem darauf, dass Auszubildende ja auch eine Vergütung bekommen.

Als Arbeitgeber*in steht es Ihnen natürlich frei, ob und wie viel Sie Ihren Praktikant*innen bei kurzen Praktika zahlen. Aber trotzdem sollte man dabei die Überlegung miteinbeziehen, dass auch Praktikant*innen laufende Rechnungen haben und sich nicht jeder ein völlig unbezahltes Praktikum leisten kann. Viele Unternehmen haben sich z. B. dazu entschieden, Ihre Praktikant*innen zumindest bei den Fahrtkosten zu unterstützen, um ihnen das Pendeln zu erleichtern.

Wie wird das Gehalt für ein Praktikum festgelegt?

Für Praktika bis zu drei Monaten gibt es rechtlich gesehen keine festgelegten Gehälter. Die Vergütung hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und kann dementsprechend angepasst werden. Die Höhe des Gehalts für Praktikant*innen hängt insbesondere auch von den jeweiligen Branchen ab, in denen das Praktikum absolviert wird. Nur Praktika, die länger als drei Monate dauern, fallen gesetzlich unter die Vergütungsform des Mindestlohns und können nicht umgangen werden. Auch wenn sich Praktikant*innen mit einem geringeren Stundenlohn zufriedengeben würden, wäre dies rechtlich nicht gedeckt.

Unser kleiner FAQ Guide

Ist ein unbezahltes Praktikum erlaubt?

Kurze Antwort: Ja! Wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert, qualifiziert es sich nicht für den gesetzlich festgelegten Mindestlohn, womit unbezahlte Praktika in Deutschland erlaubt sind. Grundsätzlich gilt, dass im Praktikum das Lernen, die Erweiterung der Kenntnisse sowie das Networking im Vordergrund stehen sollten. Die Unternehmen sollten daher darauf achten, dass ihre Praktikant*innen auch einen Mehrwert aus dieser Zeit ziehen können.

Wie hoch darf eine Praktikumsvergütung sein?

Bei der Höhe einer Praktikumsvergütung gibt es keine Grenzen. Grundsätzlich halten sich aber die meisten Unternehmen an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 9,35 Euro. Bei Werksstudenten, die oftmals neben ihrem Studium für ein Unternehmen arbeiten, kann der Stundenlohn durchaus auch höher sein.

Wie wird ein Praktikum versteuert?

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Praktikumsgehalt auch Sozialabgaben abgeführt werden müssen. Dies hängt aber z. B. auch damit zusammen, wie lange das Praktikum tatsächlich dauert, denn bis zu einem jährlichen Betrag von 8.652 Euro werden keine Steuern fällig. Übersteigt das jährliche Einkommen diesen Grundfreibetrag, dann wird die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen.

Ob Sie als Arbeitgeber*in für Ihre Praktikant*innen Beiträge zur Sozialversicherung abführen müssen, hängt von der Art des Praktikums ab. Nicht sozialversicherungspflichtig sind freiwillige und unbezahlte Praktika sowie Pflichtpraktika, die während eines Studiums, einer Ausbildung oder in der Schulzeit absolviert werden, unabhängig davon, ob der Praktikant bzw. die Praktikantin ein Gehalt bekommt oder nicht. Praktika die z. B. vor dem Studium absolviert werden müssen, um die Voraussetzung für die Aufnahme in eine bestimmte Studienrichtung zu erfüllen, sind hingegen sozialversicherungspflichtig. Der Praktikant bzw. die Praktikantin sind in diesem Falle nicht immatrikuliert, was zur Folge hat, dass Sie, als Arbeitgeber*in, ihn bzw. sie zur Sozialversicherung anmelden müssen. Diese Regelung gilt auch für freiwillige Praktika, bei denen die Praktikant*innen eine Praktikumsvergütung erhalten.

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Three individuals are sitting at a table with a laptop, a disposable coffee cup, notebooks, and a phone visible. Two are facing each other, while the third’s back is to the camera. The setting appears to be a bright room with large windows.

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