Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeitsleistung in Deutschland. Seit Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR brutto pro Stunde. Anfang 2025 wird die unterste Lohngrenze um weitere 0,41 EUR auf 12,82 EUR angehoben. Im Bereich Leiharbeit, in manchen Gewerken der Baubranche, in der Pflege und in einigen anderen Wirtschaftszweigen wurden von den Gewerkschaften höhere Mindestlöhne verhandelt, die verbindlich für alle Unternehmen einer Branche gelten.
Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen?
Alle Beschäftigten ab 18 Jahren haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, mit Ausnahme der folgenden Personengruppen:
- Auszubildende
- Ehrenamtlich Tätige
- Selbstständige
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Langzeitarbeitslose für bis zu 6 Monate nach ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang oder von der Arbeitszeit und damit auch für Minijobber*innen. Sogar Praktikant*innen können unter bestimmten Voraussetzungen (§ 22 Absatz 1 MiLoG) eine Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz verlangen.
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Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für Arbeitgeber
Die Einführung und die stetige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns sind für Arbeitgeber mit einigen Herausforderungen verbunden:
Erhöhte Lohnkosten
Dass der Mindestlohn mit steigenden Lohnkosten einhergeht, kann sich vor allem in Branchen mit traditionell hohen Fixkosten und niedrigen Gewinnspannen negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Eine besonders starke wirtschaftliche Belastung bedeutet der Mindestlohn in der Regel für das Gastgewerbe, die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie für den Einzelhandel.
Generell treffen die erhöhten Personalkosten kleine und mittelständische Unternehmen härter als Konzerne mit großem finanziellem Spielraum. Im ungünstigsten Fall verhindert die Mindestlohnregelung wichtige Investitionen in Innovationen und Expansionen, weil an den falschen Stellen gespart wird. Auch vorübergehenden Lohnsenkungen zur Überbrückung kurzfristiger Krisen steht die Gesetzesvorschrift entgegen.
Hinzu kommt, dass häufig auch Arbeitnehmer*innen jenseits des Niedriglohnsektors den steigenden Mindestlohn zum Anlass für erneute Gehaltsverhandlungen nehmen und so das Lohnkostenniveau im gesamten Unternehmen in die Höhe treiben.
Bürokratischer Aufwand
Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen Minijobber*innen beschäftigen oder in einem im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelisteten Wirtschaftsbereich tätig sind, unterliegen einer Dokumentationspflicht in Bezug auf den Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass die Vergütungsuntergrenze eingehalten wird, müssen sie den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit für die erwähnten Personengruppen aufzeichnen. Je nach Branche und Anzahl der betroffenen Beschäftigten kann dies einen erheblichen administrativen Mehraufwand und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Unternehmen empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 500.000 EUR. Das Nichteinhalten der Dokumentationspflicht kann mit Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 30.000 EUR geahndet werden. Für die Überprüfung ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung zuständig.
Trotz der teils großen Herausforderungen können Arbeitgeber auch von vielen positiven Auswirkungen profitieren, die sich aus der Einführung und Einhaltung des Mindestlohngesetzes ergeben:
Produktivitätssteigerung
Das Mindestlohngesetz konnte in zahlreichen Branchen wesentlich zur Schaffung einer wertschätzenden Arbeitskultur beitragen. Ein Umfeld, das von Anerkennung und gegenseitigem Respekt geprägt ist, liefert eine optimale Basis für hohe Motivation undMitarbeiterzufriedenheit. Zufriedene und ausreichend abgesicherte Mitarbeiter*innen setzen sich oft engagierter für die Unternehmensziele ein als Kolleg*innen, die sich um ihre finanzielle Zukunft sorgen. Denn auch monetäre Anreize können in vielen Fällen zu einer Steigerung der Mitarbeitermotivation beitragen. Wer motiviert ist, arbeitet zudem häufig effizienter und liefert qualitativ bessere Ergebnisse ab.
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
Das Mindestlohngesetz legt deutschlandweit eine für alle Unternehmen verbindliche Gehaltsuntergrenze fest. Damit ist es nicht mehr möglich, durch Lohndumping unlautere Kostenvorteile zu erzielen. Indem der Ausbeutung von Arbeitskraft als Wettbewerbsfaktor ein Riegel vorgeschoben wird, entscheiden allein die Produktqualität, der Innovationsgeist, die Prozesseffizienz und andere rechtmäßige Kriterien über den Geschäftserfolg.
Förderung von Innovation
Der Druck, höhere Gehälter zu zahlen, kann die Entwicklung neuer Technologien und effizienterer Arbeitsmethoden anregen, wenn Betriebe zum Ausgleich der steigenden Lohnkosten vermehrt in innovative Lösungen und optimierte Arbeitsprozesse investieren. Ein derart proaktives Handeln erhält nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern fördert Lernen als wichtigen Bestandteil der Unternehmenskultur und schafft eine von kontinuierlichen Verbesserungen geprägte Atmosphäre.
Verbesserung der Kaufkraft
Das Mindestlohngesetz vergrößert den finanziellen Spielraum, der Arbeitnehmer*innen für Konsumausgaben zur Verfügung steht. Die erhöhte Kaufkraft der Bevölkerung führt üblicherweise zu einer gesteigerten Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen. Dass der Markt wächst und die gesamte Wirtschaft ankurbelt, wird sich in der Regel auch positiv auf die Entwicklung Ihres Unternehmens auswirken.
Klarheit und Transparenz
Eine verbindliche Lohnuntergrenze, an die sich alle Arbeitgeber halten müssen, kann Unsicherheiten bei der Lohnfestsetzung reduzieren und Konflikten und Missverständnissen in der Gehaltsverhandlung vorbeugen. Die eindeutigen gesetzlichen Vorgaben liefern allgemeingültige Standards und nachvollziehbare Argumente für Lohndiskussionen. Zudem reduziert die Einhaltung des Mindestlohns das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und schützt Arbeitgeber vor Sanktionen und Strafen, die bei Lohndumping und unangemessener Vergütung drohen.
Tipps zum Umgang mit steigenden Mindestlöhnen
Um von den vielen positiven Auswirkungen des Mindestlohngesetzes profitieren zu können, sollten sich Unternehmen durch eine Kombination von strategischen, operativen und finanziellen Maßnahmen auf die steigenden Lohnkosten vorbereiten. Im Folgenden erhalten Sie einige Anregungen und Ideen:
Kostenstruktur analysieren
Überprüfen Sie regelmäßig die Kostenstruktur des gesamten Unternehmens und identifizieren Sie mögliche Einsparpotenziale. Vielleicht können Sie die Arbeitsorganisation optimieren, auf energieeffizientere Technologien setzen oder sich alternative Lieferanten mit günstigeren Konditionen suchen. Mit den eingesparten Ressourcen lassen sich oft nicht nur die steigenden Mindestlohnkosten abfedern, sondern auch neue Investitionen tätigen.
Prozesse automatisieren
Indem Sie in Automatisierungstechnologien und digitale Hilfsmittel investieren, können Sie Ihr Unternehmen langfristig unabhängiger von menschlicher Arbeitskraft machen und die Lohnkosten stabil halten. Implementieren Sie beispielsweise IT-Lösungen, wie eine HRMS-Software. Auch die Nutzung von KI im Recruiting kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein.
Mitarbeiter*innen qualifizieren
Obwohl es zunächst kontraproduktiv klingt, kann es sich lohnen, den steigenden Mindestlöhnen mit weiteren finanziellen Aufwendungen zu begegnen. Wenn Sie in Mitarbeiterschulungen und andere Personalentwicklungsmaßnahmen investieren, statten Sie Ihr Personal mit zusätzlichen Kompetenzen aus, die nicht nur die höheren Gehälter rechtfertigen, sondern auch die Wettbewerbs- und Wachstumschancen des gesamten Unternehmens verbessern.
Mitarbeiter*innen binden
Vermeiden Sie unnötige Personalkosten für Neueinstellungen, indem Sie eine hohe Mitarbeiterfluktuation verhindern und Beschäftigte durch attraktive Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten möglichst lange im Unternehmen halten. Im Gegensatz zum kostenintensiven Recruiting neuer Fachkräfte entpuppt sich die Erhöhung des Mindestlohns in den meisten Fällen als ein echtes Schnäppchen.
Produkte und Märkte anpassen
Um die steigenden Lohnkosten auszugleichen, müssen die Stellschrauben nicht unbedingt in der Personalabteilung gedreht werden. Vielleicht können Sie alternativ die Preise für Ihre Produkte und Dienstleistungen erhöhen, Ihr Portfolio mit innovativen Entwicklungen erweitern, neue Zielgruppen erschließen oder in andere Regionen expandieren.
Flexible Arbeitsmodelle anbieten
Durch flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit, Schichtarbeit oder Homeoffice kann der Bedarf an Arbeitskräften in Ihrem Unternehmen optimiert werden. Der Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance ist bei vielen Beschäftigten so groß, dass sie gerne bereit sind, für mehr Freizeit auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten.
Aufgaben auslagern
Unter Umständen lohnt es sich, Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft zählen, an fremde Dienstleister auszulagern. Durch Outsourcing können Unternehmen häufig nicht nur ihre Kosten senken, sondern auch flexibler auf Marktveränderungen reagieren. Zudem lässt sich im Rahmen der Burnout-Prävention eine Überlastung der eigenen Mitarbeiter*innen verhindern.
Vorausschauend planen
Erhöhungen des Mindestlohns sind absehbar, während viele andere Kostensteigerungen oft völlig unerwartet eintreten. Daher können strategisches Liquiditätsmanagement und eine langfristige Finanzplanung dabei helfen, die steigenden Personalkosten rechtzeitig abzufedern. Wenn vorbeugend in produktivitätssteigernde Maßnahmen investiert wird, lassen sich negative Auswirkungen häufig ganz vermeiden.
Risiken managen
Generell ist es sinnvoll, wenn sich Unternehmen frühzeitig auf mögliche betriebswirtschaftliche Risiken vorbereiten. Dazu gehört auch, verschiedene Szenarien der Lohnentwicklung durchzuspielen und entsprechende Maßnahmenpläne aufzustellen, damit auf eventuelle Veränderungen möglichst schnell reagiert werden kann.
Lassen Sie sich von den genannten Handlungsvorschlägen inspirieren, um den besten Umgang mit steigenden Mindestlöhnen für Ihr Unternehmen zu finden. Halten Sie sich vor Augen, dass in jeder Herausforderung auch eine Chance für Arbeitgeber steckt. Die mit dem Mindestlohngesetz in Verbindung stehenden zusätzlichen Ausgaben und der bürokratische Mehraufwand stehen in keinem Verhältnis zu den vielen Vorteilen einer für alle verbindlichen Lohnuntergrenze. Denn soziale Gerechtigkeit, faire Arbeitsbedingungen und eine starke Kaufkraft sind die Grundpfeiler einer stabilen Wirtschaft, in der das Unternehmenswachstum unmittelbar mit nachhaltigen Geschäftspraktiken und der Übernahme sozialer Verantwortung verknüpft ist.