Kurzdefinition: Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)?
Ein Unternehmen verleiht seine Arbeitnehmer*innen für eine begrenzte Zeit gegen Entgelt an ein anderes Unternehmen: Das ist in Kürze das Prinzip der ANÜ, auch bekannt als Zeit- oder Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing. Die Beschäftigten sind also bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, die auch die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet und die Gehälter auszahlt.
In Deutschland wird diese Form der Überlassung von Arbeitnehmer*innen an ein anderes Unternehmen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Die gewerbsmäßige Überlassung muss grundsätzlich durch die jeweils zuständige Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden.
Laut der Bundesagentur für Arbeit waren 2021 insgesamt 816.000 Leiharbeitnehmer*innen in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Mehr als jeder Zweite übernimmt dabei Tätigkeiten, die mit einem niedrigen Anforderungsniveau verbunden sind. Personen ohne Berufsabschluss finden sich deutlich häufiger in Leiharbeitsverhältnissen. Doch auch Ingenieur*innen, Projektmanager*innen und ähnlich qualifizierte Fachkräfte werden über spezialisierte Zeitarbeitsfirmen vermittelt.
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Vorteile der ANÜ für Unternehmen
Dass die Zeitarbeit bei Unternehmen so beliebt ist, hat viele Gründe. So können Unternehmen zum Beispiel durch die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmer*innen Produktionsspitzen oder saisonbedingte Schwankungen abfangen, wie sie in vielen Branchen üblich sind. Auch die Vertretung von Beschäftigten in Elternzeit oder bei krankheitsbedingten Ausfällen ist damit möglich. Projekte, die einen fixen Zeitrahmen haben, können ebenfalls durch Zeitarbeitskräfte verstärkt werden. Kleinere Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, mit dem internen Recruiting ausreichend Kandidat*innen für offene Positionen zu finden oder über gar keine eigene Personalabteilung. Die ANÜ kann auch in diesen Fällen eine probate Lösung sein.
Hinzu kommt: Die Kosten für Leiharbeitskräfte sind für Unternehmen gut kalkulierbar, insbesondere in Bezug auf Krankheit und Urlaub, weil diese Ausgaben der eigentliche Arbeitgeber, also das Zeitarbeitsunternehmen, zu tragen hat. Zudem hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen, denn in der Regel kümmert sich das Leihunternehmen bereits um die Suche nach entsprechend qualifizierten Kräften und trifft eine Vorauswahl.
Arbeitgeber haben durch die Arbeitnehmerüberlassung also die Möglichkeit, jederzeit flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können, ohne zunächst das Risiko eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses einzugehen. Darin liegt zusätzlich die Chance, offene Positionen zunächst in einem Leiharbeitsverhältnis zu besetzen. So können Arbeitnehmer*innen sich einerseits beweisen, während das Unternehmen sich andererseits einen guten Eindruck über ihre Kompetenzen und ihr Engagement verschaffen kann. Immer wieder entsteht aus der befristeten Arbeitnehmerüberlassung schließlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis direkt bei der Entleihfirma.
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Welche rechtlichen Regelungen gelten?
Für viele Arbeitnehmer*innen hat die Zeitarbeitsbranche noch immer einen eher schlechten Ruf. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen inzwischen stark zum Positiven verändert, und Leihfirmen müssen heute viele Voraussetzungen erfüllen, um in der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden zu dürfen.
Inzwischen gilt auch für Leiharbeitnehmer*innen der Mindestlohn. Außerdem haben sie in Bezug auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutz dieselben Rechte wie festangestellte Arbeitnehmer*innen. Zudem ist die Höchstüberlassungsdauer eindeutig geregelt: In der Regel dürfen Leiharbeitnehmer*innen nicht länger als 18 Monate für denselben Kunden arbeiten. Manche Tarifverträge erlauben jedoch eine Höchstüberlassungsdauer von 24 Monaten.
Die sogenannte Konkretisierung bedeutet, dass Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher die Überlassung einer Leiharbeitskraft in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen und die Person des Leiharbeitnehmers bzw. der Leiharbeitnehmerin namentlich benennen müssen. Zudem muss die Zeitarbeitsfirma die Leiharbeitnehmer*innen darüber informieren, dass sie als Leiharbeitskraft eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Gehalts gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Leihfirma ihren Beschäftigten nach spätestens neun Monaten das gleiche Entgelt bezahlen muss wie Festangestellten mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung. Das gilt auch für Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen.
Wichtig zu wissen: Leiharbeitnehmer*innen dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Dies kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Arbeitnehmerüberlassung beantragen: So gehts
Die Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung erteilen die Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Firmensitz richtet. Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland gibt es spezielle Zuständigkeitsregeln.
Wenn Sie selbst planen, in die Arbeitnehmerüberlassung einzusteigen, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:
Zunächst müssen Sie den Antrag auf Erlaubnis zur gewerblichen Betreibung der Arbeitnehmerüberlassung ausfüllen, den Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden.
Im zweiten Schritt benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) sowie der Krankenkasse
- Führungszeugnis für Behörden (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- GZR3 (eine spezifische Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
- Mietvertrag
- Auszüge aller Geschäftskonten sowie ggf. Kreditbestätigungen
Damit geben Sie Auskunft über Ihr Gewerbe sowie Ihre finanziellen Mittel. Die genannten Dokumente müssen zusätzlich zum eigentlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. In der Regel können Sie nach etwa drei bis fünf Monaten mit der Genehmigung rechnen, wenn alle Anforderungen erfüllt wurden.
Welche Kosten entstehen beim Antrag?
Folgende Kosten kommen auf Sie zu: Aktuell (Oktober 2021) sind für den Erstantrag 377 EUR zu entrichten. Für den Verlängerungsantrag nach einem Jahr kalkulieren Sie im Regelfall 2.060 EUR, beim zweiten Verlängerungsantrag ohne Betriebsprüfung werden nochmals 218 EUR fällig. Nach drei Jahren können Sie dann einen Antrag auf unbefristete Erlaubnis stellen. Hierfür fallen dann erneut 2.060 EUR an. Turnusmäßig führt die Agentur für Arbeit ca. alle fünf Jahre eine präventive Routinekontrolle durch, um zu gewährleisten, dass eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation vorliegt. Hierfür sind jeweils 1.665 EUR zu entrichten. Verleihen Sie nur in geringem Umfang, sind die Kosten zum Teil auch niedriger.
Probleme bei der Arbeitnehmerüberlassung
Seriöse Zeitarbeitsunternehmen arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen sollten ausgesprochen vorsichtig bei einer sogenannten verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sein. In diesem Fall werden zwar die Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung erfüllt. Tatsächlich liegt jedoch ein Scheinwerkvertrag vor und der Vertrag ist damit illegal.
Das trifft insbesondere dann zu,
- wenn keine ANÜ-Erlaubnis eingeholt und ausdrücklich im Arbeitsvertrag gekennzeichnet wurde
- wenn die Beschäftigten als (Schein-)Selbstständige abgerechnet werden
- wenn kein ordnungsgemäßer Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen wird
Damit machen sich sowohl die Zeitarbeitsfirma als auch das entleihende Unternehmen strafbar.