Was sind indirekte Kosten?
Indirekte Kosten, auch als Gemeinkosten oder Overheadkosten bekannt, bezeichnen in der Betriebswirtschaft diejenigen Kosten, die nicht direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden. Sie werden also nicht direkt mit der Produktion von Waren und Dienstleistungen in Verbindung gebracht und lassen sich nur über Verteilungsschlüssel bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zuordnen.
Beispiele für indirekte Kosten:
- Miete für Gebäude- und Büroräume
- Nebenkosten
- Verwaltungskosten
- Kosten für Buchhaltung und Rechtsgeschäfte
- Kosten für bei Mehrfachproduktion genutzte Maschinen
- Nicht produktspezifische Lohn- und Gehaltskosten (z. B. Lagerlogistik und Verwaltung)
- Aufwendungen für Energieversorgung (z. B. Klimaanlage, Beleuchtung) ohne eindeutige Zuordnung zu Produktionskosten
- Versicherungsbeiträge
- Beiträge für Verbandsmitgliedschaften, Netzwerke, etc.
- Gewinnunabhängige Steuern (z. B. Grundsteuer)
Je nach Unternehmen können auch weitere indirekte Kosten anfallen, zum Beispiel für den Fuhrpark oder andere Transportkosten sowie für Software- und Lizenzen.
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Arten der indirekten Kosten
Um die Zuordnung zu erleichtern, hat es sich etabliert, die Gemeinkosten zu unterteilen:
- Materialgemeinkosten: Hierzu zählt allgemeines Verbrauchsmaterial, aber auch Transport- und Lagerkosten. Auch die Versicherung des Lagers oder die Prüfung von Materialien gehören zu diesem Begriff.
- Fertigungsgemeinkosten: Darunter fallen etwa die Miete für Produktionshallen, die kalkulatorische Abschreibung von Maschinen oder auch Energiekosten. Auch Hilfslöhne werden hier erfasst.
- Vertriebsgemeinkosten: Damit sind die Gehälter für Vertriebsmitarbeiter*innen und deren Fahrzeuge gemeint. Auch Marketingkosten sowie Lagerhaltungskosten können hierunter fallen.
- Verwaltungsgemeinkosten: Alle administrativen Kosten, zum Beispiel für Büromaterial und Büroausstattung, sowie die Gehälter für Mitarbeitende in der Verwaltung, fallen unter diesen Begriff.
Mit dieser Unterteilung fällt es Ihnen leichter, die indirekten Kosten zuzuordnen.
Primäre und sekundäre Gemeinkosten
Die indirekten Kosten bzw. Gemeinkosten lassen sich zusätzlich in primäre und sekundäre Kosten aufteilen:
Primäre Gemeinkosten
Primäre Gemeinkosten nennt man auch Primärkosten. Darunter versteht man Kosten, die entstehen, wenn ein Unternehmen externe Produkte oder Dienstleistungen bezieht. Bei der Kostenberechnung wird dann überprüft, welche Kostenstelle(n) diese Kosten verursachen, damit eine korrekte Zuordnung erfolgen kann.
Beispiele für Primärkosten sind etwa Gehälter und Hilfsstoffe. Für die Kostenberechnung liegen dann entsprechende Belege vor wie Rechnungen oder Verträge.
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Sekundäre Gemeinkosten
Sekundäre Gemeinkosten bzw. Sekundärkosten bezeichnen innerbetriebliche Leistungen, die ein Unternehmen also selbst verursacht, indem es Dienstleistungen im eigenen Betrieb erbringt oder entsprechende Güter herstellt. Diese Kosten lassen sich keiner Kostenstelle zuordnen und werden daher auf mehrere Kostenstellen umgelegt.
Sekundärkosten können sowohl für Fixkosten als auch für variable Kosten anfallen. Die Miete für Büroräume fällt daher sowohl unter Fixkosten, da sie regelmäßig immer wieder anfällt, und zu den indirekten Kosten, da sie nicht in direktem Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung steht.
Energiekosten können hingegen variieren und zählen somit zu den variablen Kosten, sind aber gleichzeitig indirekte Kosten (s. o.).
Was ist der Unterschied zwischen direkten und indirekten Kosten?
Im Unterschied zu indirekten Kosten lassen sich direkte Kosten, auch Einzelkosten genannt, mit einem bestimmten Projekt, Produkt oder Service etc. in Verbindung bringen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Rohmaterial oder Arbeit. Sie lassen sich somit direkt einem Kostenträger bzw. einer Kostenstelle zuordnen.
Die Rolle des Gemeinkostenzuschlags
Indirekte bzw. Gemeinkosten lassen sich an verschiedenen Merkmalen festmachen. Für sie gilt:
- Sie sind Kostenträgern nur indirekt zuzuordnen.
- Sie fallen stets für mehrere Aufträge bzw. Einheiten an.
- Sie werden auf verschiedene Kostenstellen aufgeteilt.
Für die Weiterverrechnung werden dann prozentuale Zuschläge auf die Kostenträger erhoben. Das ist der so genannte Gemeinkostenzuschlag.
Durch den Gemeinkostenzuschlag kann Ihr Rechnungswesen anfallende Kosten verursachergerecht zuordnen. Gleichzeitig ist er auch ein wichtiger Indikator für die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens: Gelingt es Ihnen, den Gemeinkostenzuschlag gering zu halten, können Sie mit höheren Margen rechnen. Sie haben dann außerdem einen größeren Spielraum für Preisnachlässe, um Ihre Absatzmenge zu erhöhen.
Berechnung des Gemeinkostenzuschlags
Um den Gemeinkostenzuschlag zu berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden, zum Beispiel für die Materialgemeinkosten:
Gemeinkostenzuschlag = Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten x 100 %
Auf diese Weise lassen sich auch alle anderen Arten von indirekten Kosten berechnen.
Kalkulation von indirekten Kosten
Um herauszufinden, wie hoch die indirekten Kosten in Ihrem Unternehmen sind, müssen Sie alle Kosten zusammenrechnen, die keinem Produkt und keiner Dienstleistung direkt zuzurechnen sind. Dann legen Sie diese Kosten auf Ihren Umsatz um.
Wenn Sie zum Beispiel ein Dienstleistungsunternehmen führen, erfordert das unter anderem eine präzise Zeiterfassung aller Mitarbeiter*innen, sofern diese Kosten nicht projektbezogen abgerechnet werden.
Haben Sie alle Gemeinkosten erfasst und auf den Umsatz umgelegt, können Sie erkennen, welches Produkt oder Projekt wie profitabel ist. Diese Zahlen bieten also eine gute Grundlage, um die weitere strategische Entwicklung Ihres Unternehmens zu planen.
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