Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung einer Ausbildung
Die duale Ausbildung ist in Deutschland klar geregelt und unterliegt verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So wird zum einen im Berufsbildungsgesetz genau definiert, welche Eignung Betrieb und Ausbildende mitbringen müssen. Zum anderen legt die Handwerksordnung weitere spezielle Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben fest. Und durch das Jugendarbeitsschutzgesetz wird zuletzt auch der Schutz der zumeist jugendlichen Auszubildenden gewährleistet, etwa durch eine Beschränkung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, die Anzahl der Urlaubstage und das Verbot von Fließband- oder Akkordarbeit.
Was die zuständigen Kammern bei angehenden Ausbildungsbetrieben überprüfen
Je nachdem, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist, ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, oder eine Kammer der freien Berufe für Ihr Anliegen zuständig. Die zuständige Kammer überprüft einerseits, ob Ihr Betrieb geeignet ist und andererseits, ob Sie ausreichend geeignete Ausbilder*innen stellen können. Falls Sie nicht genau wissen, welche Kammer für Sie zuständig ist, stellt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf Anfrage einen Kontakt zu der für Sie zuständigen Kammer her unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 555520.
Eignung der Ausbildungsstätte
Grundsätzlich muss Ihr Betrieb über die nötige Ausstattung verfügen, die für die Ausübung des Berufs erforderlich ist, denn nur dann können die Auszubildenden die typischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erwerben. In der jeweiligen Ausbildungsordnung sind diese zusammengefasst, so dass Sie damit bereits einen guten Überblick erhalten. Auch die betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse müssen zum gewünschten Ausbildungsberuf passen.
Zudem werden die Kammern überprüfen und entscheiden, ob in Ihrem Unternehmen das Verhältnis zwischen der Zahl der Auszubildenden und der Zahl der Fachkräfte angemessen ist. In der Regel darf auf ein bis zwei Fachkräfte ein/e Auszubildende kommen, auf drei bis fünf Fachkräfte dürfen es zwei Auszubildende sein, etc. Eine Abweichung kann zugelassen werden, wenn dadurch die berufliche Qualifizierung nicht gefährdet wird.
Manchmal können kleinere Betriebe nicht alle nötigen Voraussetzungen allein erfüllen. Dann ist es möglich, sich mit anderen Kleinbetrieben zusammenzuschließen und im Verbund auszubilden, oder Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte miteinzubeziehen. Das muss dann laut Berufsbildungsgesetz im Berufsausbildungsvertrag ausdrücklich festgehalten werden.
Eignung der Ausbildenden
Personen, die Auszubildende ausbilden wollen, müssen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Wenn der Unternehmensinhaber bzw. die Unternehmensinhaberin die fachliche Eignung selbst nicht nachweisen kann, müssen entsprechend qualifizierte Ausbildende bestellt werden, die dann die Ausbildungsinhalte direkt im Ausbildungsbetrieb im vorgesehenen Umfang vermitteln können.
Ausbildung für Menschen mit Behinderungen
Auch Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen können einen Ausbildungsberuf anstreben, sofern ihre Fähigkeiten dies zulassen. Oft existieren dafür Unterstützungsangebote und auch finanzielle Hilfen, zu denen der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur beraten kann. Außerdem gibt es sogenannte Fachpraktiker-Ausbildungen, deren Schwerpunkt auf praktischen Tätigkeiten liegt, während die Theorie nur geringen Raum einnimmt. Ausbildende benötigen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA), um in diesen Fachpraktiker-Ausbildungen ausbilden zu dürfen.
Unterstützungsangebote für ausbildungswillige Betriebe
Die Kammern sind oft die ersten Ansprechpartner für Betriebe, die gerne ausbilden wollen und erste Informationen benötigen. Darüber hinaus steht auch der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Nicht zuletzt berät und unterstützt das Jobstarter-Programm in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen dabei, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen und sie damit zukunftssicher zu machen. Seit dem Start des Programms 2014 wurden bereits mehr als 9.000 Unternehmen gefördert, die noch nie oder schon lange nicht mehr ausgebildet hatten. Eine Broschüre mit weiteren Informationen steht auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Download zur Verfügung.
Passende Auszubildende finden
Sobald die zuständige Kammer Sie als Ausbildungsbetrieb anerkannt hat, können Sie sich auf die Suche nach Auszubildenden machen. In manchen Branchen kann das eine echte Herausforderung sein. Deshalb machen Sie sich im Idealfall schon frühzeitig Gedanken dazu, wie Sie an geeignete Bewerber*innen für einen Ausbildungsplatz kommen.
Eine kleine Pressemeldung in der Lokalzeitung kann ebenso sinnvoll sein wie Beiträge in sozialen Medien, wenn Sie dort bereits unterwegs sind. Oft kennen auch Ihre Beschäftigten Personen im Familien- oder Bekanntenkreis, die an der Ausbildung interessiert sein könnten. Mittel- und langfristig kann es zudem hilfreich sein, Praktika und Schnuppertage anzubieten oder bei Initiativen wie dem Girl‘s Day mitzumachen, um Mädchen für bestimmte Ausbildungsberufe zu interessieren. Und nicht zuletzt helfen natürlich auch Anzeigen in Jobbörsen wie Indeed, um junge Menschen auf Ihr Ausbildungsangebot aufmerksam zu machen. Stellen Sie dort Ihren Betrieb positiv dar und kommunizieren Sie ein detailliertes Anforderungsprofil. So stellen Sie sicher, dass Sie vorwiegend qualifizierte Bewerbungen erhalten.
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Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb
Haben Sie eine/n Azubi gefunden, muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, in dem Sie auch die zuständigen Ausbilder*innen benennen. Zu Ihren Pflichten gehört es auch, den Azubis die Ausbildungsordnung auszuhändigen. Sie müssen sie außerdem wie alle Arbeitnehmer*innen bei der Sozialversicherung anmelden und die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer beantragen. Jugendliche Azubis müssen Ihnen auch eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Ausbildung vorlegen und dann erneut vor Ablauf des ersten Jahres, was Sie überprüfen müssen.
Darüber hinaus müssen Sie als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb die nötigen Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen und Ihre Azubis für den Besuch der Berufsschule oder außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen sowie Prüfungen freistellen.
Den Azubis dürfen außerdem nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen werden, und die Sicherheit am Arbeitsplatz muss gewährleistet sein. Falls das in der Ausbildung vorgesehen ist, müssen Sie zudem Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen und kontrollieren. Auch eine angemessene bzw. tarifliche Vergütung gehört zu Ihren Pflichten als Ausbildungsbetrieb.
Vorteile als Ausbildungsbetrieb
Wer gezielt in seine Nachwuchskräfte investiert, profitiert auf mehreren Ebenen davon:
Zum einen können Sie die Schwerpunkte der Ausbildung auf den Bedarf in Ihrem Betrieb abstimmen und damit Ihren Azubis auch nach der Ausbildung eine Perspektive bieten. Sie investieren also in die Fachkräfte von morgen, und das wird zunehmend wichtiger. Denken Sie auch daran, dass Auszubildende neues Wissen, etwa im Bereich Digitalisierung, in den Betrieb einbringen können. Das kann dabei helfen, das Unternehmen besser für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. In den zweieinhalb bis dreieinhalbjährigen Ausbildungen können Sie zudem meist sehr gut beurteilen, wer in Ihrem Betrieb auch in Zukunft gut aufgehoben ist.
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Zum anderen werden Sie als Ausbildungsbetrieb auch Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Das wirkt sich positiv auf das Unternehmensimage aus und kann für Marketingzwecke eingesetzt werden. Man kann Ausbildung in gewisser Weise als gute Eigenwerbung betrachten.