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Ausbilder*in werden: Alle Infos zum Ausbilderschein

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Die Arbeitgeber-Ressourcenbibliothek von Indeed unterstützt Unternehmen beim Recruiting und bei der Verwaltung ihrer Mitarbeiter*innen. In über 15.000 Artikeln in 6 Sprachen bieten wir Strategieratschläge, Anleitungen und Best Practices, um Unternehmen beim Recruiting und der Bindung passender Mitarbeiter*innen zu unterstützen.

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Wer sein Wissen gerne weitergibt und Azubis den eigenen Beruf erklärt, hat vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, Ausbilder*in zu werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für den Ausbilderschein gelten, wenn Beschäftigte auf Sie zukommen, die diese Weiterbildung absolvieren wollen. Außerdem erklären wir den Ablauf der Prüfung und erläutern die Aufgaben, die Ausbilder*innen erwarten.

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Warum Ausbilder*in werden?

Viele Unternehmen sind heute darauf angewiesen, ihre eigenen Nachwuchskräfte auszubilden, da es auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügend Fachpersonal gibt. Deshalb kann es eine sinnvolle Investition sein, geeignete Fachkräfte bei ihrem Wunsch, Ausbilder*in zu werden, zu unterstützen. Denn diese tragen entscheidend zum Erfolg der Ausbildung in Ihrem Betrieb bei – und damit auch zur Zukunftssicherung. Nicht zuletzt übernimmt Ihr Unternehmen damit auch eine gesellschaftliche Verantwortung für das Ausbildungssystem in Deutschland, das immerhin weltweite Anerkennung genießt.

 

Verwandt: Talent Management im Mittelstand: Top-Spezialisten gewinnen, halten und fördern

Voraussetzungen für den Ausbilderschein

Grundsätzlich genügt ein anerkannter Abschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und/oder langjährige Berufserfahrung, um den Vorbereitungskurs für den Ausbilderschein zu machen. Außerdem muss die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden, mit der die berufs- und arbeitspädagogische Eignung überprüft wird. Zukünftige Ausbilder*innen müssen in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt sein. Das Alter spielt keine Rolle.

 

Dennoch legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest, dass nur derjenige Auszubildende einstellen darf, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist.

 

Persönliche Eignung

In § 29 BBiG ist zu lesen, dass Auszubildende nur einstellen darf, wer persönlich geeignet ist.

 

Das schließt Personen aus, die Kinder und Jugendliche nach § 25 JArbSchG nicht beschäftigen dürfen oder die wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben.

 

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird nach §30 BBiG nachgewiesen, wenn die Person über die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

 

Die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden nachgewiesen

 

  • durch die erfolgreiche Abschlussprüfung
  • oder eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte/ Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Schule 
  • oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung
  • oder durch einen im Ausland erworbenen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt wurde
  • oder über langjährige Berufserfahrung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung, die im Rahmen des Antrags auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zuerkannt wurde

Wer in einem anderen als dem gelernten Beruf den Ausbilderschein erwerben will, sollte das bei der zuständigen Handwerkskammer klären. In der Regel wird der Nachweis der fachlichen Kompetenz beim Vorliegen der entsprechenden Zeugnisse aber problemlos gelingen.

 

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) legt fest, was zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gehört, unter anderem auch pädagogisches, psychologisches und rechtliches Grundwissen sowie Methodenkenntnisse. Dieses Wissen muss in der Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden. Wer den Ausbilderschein erwerben will, besucht daher in der Regel eine entsprechende Weiterbildung, um sich das nötige Know-how anzueignen.

 

Motivation und Persönlichkeit

Auch wenn die Persönlichkeit und Motivation der zukünftigen Ausbilder*in nicht geprüft wird, ist es wichtig, dass der Betrieb auch diese Faktoren im Blick hat, wenn es um den Ausbilderschein geht. Schließlich repräsentieren Ausbilder*innen das Unternehmen nach innen und außen und tragen somit zum Unternehmensimage und zur Reputation bei.

 

Als Ausbilder*in eignen sich daher vor allem Personen, die über Geduld und Einfühlungsvermögen verfügen und eine gefestigte Persönlichkeit haben. Sie sollten echte Freude daran haben, den Auszubildenden ihr Können und Wissen zu vermitteln und ihnen auch die Tricks und Kniffe zu zeigen, die das Arbeitsleben erleichtern können. Es geht schließlich darum, dass die Azubis möglichst schnell auch komplexere Aufgaben übernehmen können und damit ein echter Zugewinn für den Betrieb werden.

Ausbilden ohne Ausbilderschein?

Regulär ist dies seit Inkrafttreten der aktualisierten Ausbildereignungsverordnung 2009 nicht mehr möglich – mit einer Ausnahme: Haben die entsprechenden Ausbilder*innen schon davor die Ausbildung im Betrieb übernommen, dürfen sie das in der Regel auch weiterhin tun. In manchen Fällen haben die zuständige IHK oder HWK jedoch Nachschulungen der betroffenen Ausbilder*in angeordnet.

Die Ausbildereignungsverordnung: Lernziele und Inhalte der Weiterbildung

In den Lehrgängen, die entweder online, in Präsenz oder auch via Blended Learning, also in gemischten Lehrformen, absolviert werden können, steht die Vermittlung von berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten im Fokus. Die Inhalte wurden in einem Rahmenplan, der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbilder veröffentlicht wurde, festgehalten. So soll der bundesweit einheitliche Qualitätsstandard bei der Durchführung der Lehrgänge eingehalten werden.

 

Die AEVO gibt folgende vier Handlungsfelder für die Ausbildung von Ausbilder*innen vor:

 

1. Prüfung und Planung von Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildung

Hierzu gehören zum Beispiel die Auswahl von passenden Ausbildungsberufen für den Betrieb sowie die Planung des Ausbildungsbedarfs. Außerdem lernen zukünftige Ausbilder*innen, wie sie den Betrieb auf die Eignung hinsichtlich des angestrebten Ausbildungsberufes prüfen.

 

2. Vorbereitung der Ausbildung und Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden

In diesem Handlungsfeld geht es darum, wie ein betrieblicher Ausbildungsplan, auch in Abstimmung mit der Berufsschule erstellt wird. Auch die Vorbereitung des Berufsausbildungsvertrages ist ein Thema.

 

3. Durchführung der Ausbildung

Im Fokus steht hier, wie geeignete Ausbildungsmethoden gewählt und eingesetzt werden und wie die Azubis im Lernprozess bestmöglich unterstützt werden können. Außerdem erfahren die zukünftigen Ausbilder*innen, wie die Probezeit organisiert wird und wie sie die Leistungen ihrer Azubis bewerten.

 

4. Abschluss der Ausbildung

Neben der Vorbereitung der Azubis auf die Abschlussprüfung geht es auch darum, wie die Zeugnisse erstellt werden und wie Azubis über Weiterbildungsmöglichkeiten informiert werden.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK bzw. HWK) durchgeführt.

 

Der schriftliche Teil dauert in der Regel rund drei Stunden. Hier werden alle vier Handlungsfelder abgefragt, teilweise in Form von Multiple-Choice-Aufgaben. Im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung müssen die Prüflinge eine Präsentation und ein Fachgespräch bewältigen, wobei eine Ausbildungssituation simuliert wird. Das Fachgespräch mit den Prüfern dauert ungefähr 30 Minuten. Mit mindestens 50 Prozent der Punkte gilt die Prüfung als bestanden.

Kosten und mögliche Förderung

Für die Lehrgänge und Vorbereitungskurse existieren unterschiedliche Anbieter am Markt. Die Preise liegen in der Regel zwischen 450 und 800 EUR. Beeinflusst wird der Preis unter anderem davon, ob es sich um ein Online- oder ein Präsenzangebot handelt.

 

Beschäftigte Ihres Unternehmens, die eine Ausbildung als Ausbilder*in machen möchten, können dafür das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen.

Aufgaben von Ausbilder*innen

Ausbilder*innen vermitteln den Auszubildenden im Unternehmen die Kenntnisse und Kompetenzen, die sie in ihrem Beruf benötigen. Sie tragen also entscheidend dazu bei, ein hohes Niveau der innerbetrieblichen Ausbildung zu gewährleisten und damit zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. In der Regel handelt es sich um erfahrene Fachkräfte, die ihr Wissen gerne weitergeben und Freude daran haben, junge Menschen bei den ersten Schritten ihres beruflichen Werdegangs zu unterstützen.

 

Im Einzelnen gehören folgende Tätigkeiten zum Aufgabenbild:

 

Erstellung eines strukturierten Lehrplans für die Ausbildung im Betrieb

Für die gesamte Ausbildungszeit wird ein Plan erstellt, in dem die einzelnen Ausbildungsschritte sinnvoll aufeinander aufbauen.

 

Betriebliche Unterweisung

Ein Großteil des Aufgabengebietes umfasst die Anleitung der erforderlichen Tätigkeit. Die Ausbilder*innen erklären die nötigen Schritte und überwachen die Ausführung. Bei Problemen oder Schwierigkeiten greifen sie helfend ein und besprechen die Ergebnisse mit den Auszubildenden.

 

Kontrolle der Arbeitsergebnisse

Da Azubis einen Ausbildungsnachweis führen müssen, gehört auch dessen Kontrolle zu den Aufgaben von Ausbilder*innen.

 

Förderung der sozialen, methodischen und persönlichen Kompetenzen

Junge Erwachsene lernen vor allem durch Vorbilder, denen sie vertrauen können. Daher sollten Ausbilder*innen besonderen Wert darauf legen, jederzeit ein vorbildliches Verhalten zu zeigen.

 

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Ausbilder*innen sind auch Ansprechpersonen für die Azubis bei den Prüfungsvorbereitungen. Insbesondere unterstützen sie diese bei der Planung und Ausführung des Gesellenstücks und beantworten Fragen zu Prüfungsinhalten.

 

Unterstützung bei Konflikten und Unsicherheiten

Ausbilder*innen werden häufig als Vertrauensperson wahrgenommen, an die sich die Azubis auch bei Konflikten im Elternhaus oder mit Kolleginnen und Kollegen wenden. In vielen Fällen können sie dazu beitragen, Ängste und Unsicherheiten zu mindern oder Konflikte zu lösen.

 

Verwandt: Konfliktmanagement – Beispiele für den Arbeitsplatz 

 

Schaffung einer motivierenden Lernkultur

In förderlichen Rahmenbedingungen lernt es sich leichter. Ausbilder*innen achten daher darauf, positive Impulse zu geben und zu viel Druck zu vermeiden.

 

Verwandt: Lernen als wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur

Rechte und Pflichten von Ausbilder*innen

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Rechte und Pflichten von Ausbilder*innen eindeutig definiert.

 

Ausbilder*innen …

  • dürfen ihren Azubis ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und sie körperlich nicht überfordern
  • müssen über entsprechendes Know-how verfügen
  • sorgen dafür, dass die Azubis Zugriff auf die nötigen Ausbildungsmittel haben, wie etwa Werkzeuge, Werkstoffe oder Fachliteratur
  • repräsentieren jederzeit das Unternehmen und dessen Werte
  • sind auch für die charakterliche Förderung ihrer Schutzbefohlenen zuständig
  • sollen die Azubis zum Besuch der Berufsschule anhalten

Dass sie zudem über wichtige soziale Kompetenzen verfügen sollten, schreibt das Gesetz allerdings nicht eindeutig vor. Da dies für den Erfolg der Ausbildung aber wesentlich ist, sollten Sie als Arbeitgeber auch darauf ein Auge haben.

 

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